Sie bereichern sich an der Preisbremse Kartellamt ermittelt gegen Energieversorger wegen Missbrauch von Strom- und Gaspreisen
Das Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe. Schon bald sollen konkrete Ermittlungen wegen der Preisgestaltung stattfinden. Der Verdacht: Die Preise für Strom und Gas sollen ohne Grund erhöht worden sein, um besonders stark von der staatlichen Unterstützung zu profitieren.
Energieversorger unter Verdacht: Kartellamt macht Jagd auf "schwarze Schafe"
„Es ist alles andere als trivial, unter tausenden Versorgern mit verschiedensten Tarifen die schwarzen Schafe ausfindig zu machen. Aber wir kommen sehr gut voran“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt der „Rheinischen Post“.
Laut Kartellamt ist seit Ende 2022 eine deutlich vierstellige Zahl an Beschwerden von Bürgern zu den Energiepreisen eingegangen. „Wir haben bereits mit der Umsetzung der Missbrauchsverbote begonnen. Insbesondere die Planung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen ist bereits weit fortgeschritten“, betonte Mundt.
Es steht der Verdacht im Raum, dass Anbieter ihre Preise künstlich erhöht haben, um möglichst stark von der staatlichen Erstattung zu profitieren.
Für Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent, für Gas bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. Darüber hinaus gehende Preise bekommen Energiekunden für 80 Prozent des Verbrauchs erstattet. Viele Tarife liegen nach Angaben von Verbraucherportalen über der Preisgrenze.
Es lohnt sich wieder! So einfach geht der Stromanbieter-Wechsel
„In der Energiekrise mussten Verbraucherinnen und Verbraucher so viel für Strom bezahlen wie nie zuvor“, sagt Steffen Suttner vom Vergleichsportal Check24.
„Nun sinken vor allem bei alternativen Versorgern die Preise wieder. Deswegen sollten Kundinnen und Kunden jetzt aktiv werden und ihren Anbieter wechseln.“
Und der Wechsel lohnt sich: Im Vergleich zur Grundversorgung lassen sich zusätzlich zur Strompreisbremse im Schnitt 425 Euro sparen. „In der Grundversorgung liegen noch 73 Prozent aller Tarife über der Strompreisbremse“, so Suttner.
Besonders einfach geht der Wechsel des Stromanbieters über einen Wechselservice wie Wechselpilot.
Wer den Wechsel lieber selbst in die Hand nehmen möchte, kann sich an den Tipps der Verbraucherzentrale orientieren:
Daten bereitlegen
Vertragslaufzeit und Energieverbrauch stehen auf der letzten Abrechnung des Stromanbieters.Neuen Tarif auswählen
Über Online-Vergleichsportale kann man sich günstigere Strom- und Gasanbieter anzeigen lassen. Tipp der Verbraucherzentrale: „Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, überprüfen Sie auf der Internetseite des Anbieters, ob die Angaben dort sich mit denen im Tarifrechner decken. Gibt es Abweichungen, obwohl der Tarif nicht als Exklusiv-Angebot dieses Vergleichsportals gekennzeichnet war, fragen Sie direkt beim Anbieter nach.“Vertrag schließen und Altvertrag kündigen
Der neue Vertrag kann entweder direkt beim Anbieter oder in manchen Fällen auch über das Tarifportal abgeschlossen werden. „In jedem Fall kündigt der neue Anbieter für Sie Ihren bisherigen Vertrag, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen“, erklärt die Verbraucherzentrale.Zählerstände übermitteln
Zum Tag des Wechsels soll der Zählerstand abgelesen werden. Tipp der Verbraucherzentrale: “Um Missverständnisse zu vermeiden, teilen Sie den Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber, dem alten und dem neuen Stromlieferanten mit.“
Daten bereitlegen
Vertragslaufzeit und Energieverbrauch stehen auf der letzten Abrechnung des Stromanbieters.
Neuen Tarif auswählen
Über Online-Vergleichsportale kann man sich günstigere Strom- und Gasanbieter anzeigen lassen. Tipp der Verbraucherzentrale: „Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, überprüfen Sie auf der Internetseite des Anbieters, ob die Angaben dort sich mit denen im Tarifrechner decken. Gibt es Abweichungen, obwohl der Tarif nicht als Exklusiv-Angebot dieses Vergleichsportals gekennzeichnet war, fragen Sie direkt beim Anbieter nach.“
Vertrag schließen und Altvertrag kündigen
Der neue Vertrag kann entweder direkt beim Anbieter oder in manchen Fällen auch über das Tarifportal abgeschlossen werden. „In jedem Fall kündigt der neue Anbieter für Sie Ihren bisherigen Vertrag, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Zählerstände übermitteln
Zum Tag des Wechsels soll der Zählerstand abgelesen werden. Tipp der Verbraucherzentrale: “Um Missverständnisse zu vermeiden, teilen Sie den Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber, dem alten und dem neuen Stromlieferanten mit.“
(mit dpa/aze)
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