Werbung zu ähnlich?Streit ums "Eieiei": Bekannte Eierlikörhersteller zoffen sich vor Gericht

Eieiei – der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork verklagt. Es geht um den bekannten Sloogan von Verpoorten. Das Urteil der Richter fällt deutlich aus.
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„Eieiei Verpoorten“ geschützt?
Die Niedersachsen hatten fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ beworben. Darin sehen die Anwälte Verpoortens eine zu große Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke „Eieiei Verpoorten“ (Az.: I-20 U 41/22).
Das sieht das Düsseldorfer Oberlandesgericht allerdings nicht so. „Die Beklagte durfte ihre Eierlikörprodukte unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewerben“, erklärt das Gericht.
Und wo Ei drin ist, da darf auch mit Ei beworben werden. Das Gericht sieht den Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ als „Sachhinweis auf die Beschaffenheit des beworbenen Produkts“ und damit auf die Zutat des Eierlikörs.
Immerhin sei das Ei die Grundlage allen Eierlikörs und es könne keinem Hersteller untersagt werden, auf diese Zutat hinzuweisen, erklärte das Gericht bereits Vorfeld.
Außerdem sei „Eieiei“ gemeinhin ein Ausdruck der Überraschung - was der norddeutschen Ei-Aufzählung völlig abgehe.
Streit ums Ei
Jahrzehntelang hatten die Bonner Likörfabrikanten in den Slogan „Eieiei Verpoorten“ viel Geld investiert und ihn ins Gedächtnis von Millionen Deutschen gebrannt. Der Slogan, bereits seit 1978 als Wortmarke geschützt, wird von dem Unternehmen immer noch eifrig nutzt.
Ei, Ei, Ei, Ei, Ei sei eine „deutliche Anlehnung“, kritisierten die Anwälte des Bonner Unternehmens Verpoorten.
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Das Unternehmen Nordik aus Niedersachsen hatte für seine fünfmalige Eierei sogar ebenfalls Markenschutz beantragt, war damit vor dem Bundespatentgericht aber gescheitert.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof haben die Düsseldorfer Richter nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Eieiei... (dpa/aze)
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