Bundesförderung für effiziente Gebäude im RTL-Check

Was zahlt der Staat, wenn ich Haus und Heizung saniere?

Ein Mann arbeitet an einer Hausdämmung
Geld sparen beim Sanieren ist mit staatlicher Förderung möglich. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
deutsche presse agentur
von Tim Hofmann

Ob das Bundeswirtschaftsministerium damit gerechnet hatte? Nach nur wenigen Stunden musste das Förderprogramm für energieeffiziente Neubauten wieder gestoppt werden. Der Fördertopf war schon wieder leer. Für Hausbauer wird eine Förderung ab jetzt anspruchsvoller – doch was zahlt der Staat denjenigen, die sich ihren Traum vom Eigenheim bereits erfüllt haben und nun sanieren wollen?
Ob Wärmepumpe im Keller, bessere Dämmung der Außenwände oder gleich das ganze Haus: Hier erfahren Sie, wo sich eine Gebäudesanierung besonders lohnt und wie Sie ganz einfach von Steuerersparnissen profitieren können.
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Ansturm auf Neuauflage der KfW-Neubauförderung

Keine Förderung mehr für Energiesparhäuser und energieeffiziente Sanierungen? Die Einstellung des KfW-Förderprogramms für genau diese Zwecke durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) löste Anfang des Jahres heftige Kritik aus. Dem Bund drohte eine Klagewelle von verärgerten Bauunternehmen.

Es folgte dann die Neuauflage des Förderprogramms, doch nach nur wenigen Stunden waren die Fördermittel in Höhe von einer Milliarde Euro schon aufgebraucht. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

Staatliche Förderung der Sanierung wird fortgeführt

Wer nicht neu bauen, sondern nur energieeffizient sanieren möchte, kann auch weiterhin auf staatliche Unterstützung setzen. „Die Förderung der Sanierung wird fortgeführt und ist nicht von Einschränkungen betroffen“, so das Bundeswirtschaftsministerium auf eine schriftliche Anfrage von RTL/ntv.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet der Staat zwei Möglichkeiten für Wohngebäude an: Entweder Sie sanieren Ihr gesamtes Haus zu einem sogenannten Effizienzhaus, oder Sie entscheiden sich für Einzelmaßnahmen, wie den Austausch von Fenstern oder eine neue Wärmepumpe.

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Option 1: Sanierung zum Effizienzhaus

Bei einer kompletten Sanierung hängt die Höhe der Fördersumme davon ab, wie energieeffizient das Gebäude nach Beendigung der Maßnahme ist. Dabei gilt: Je energiesparender das Haus nach der Sanierung ist, desto mehr Fördergeld gibt es.

Bei der Finanzierung kann zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss entschieden werden. Die Eckpunkte im Überblick:

  • Fördersatz: Zinsverbilligter Kredit mit bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss oder 25 Prozent Zuschuss

  • Förderfähige Kosten: Maximal 150.000 Euro je Wohneinheit bei Kredit oder maximal 37.500 Euro direkter Zuschuss

  • Extra-5-Prozent: Wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt, gibt es fünf Prozent oben drauf.

  • Planung und Baubegleitung: Bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen

Option 2: Einzelne Sanierungsmaßnahmen

Grafik Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Ihre Fenster sind alt und geben viel Wärme ab? Sie wollen Ihr Haus an ein Wärmenetz anschließen? In Ihrem Keller steht noch eine Ölheizung? Dann könnte sich die Förderung einer Einzelmaßnahme oder eine Kombination von Sanierungen lohnen.

Pro Jahr können für ein Gebäude Kosten bis zu 60.000 Euro angerechnet werden. Für die Kreditvariante ist die KfW zuständig, ein Investitionszuschuss kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ausgewählte Einzelmaßnahmen im Überblick:

  • Gebäudehülle: 20 Prozent für Dämmung von Außenwänden und Erneuerung von Fenstern und Außentüren

  • Heizungsanlagen: 35 Prozent für Wärmepumpen und Biomasseanlagen

  • Gebäudenetz: Bis zu 35 Prozent für den Anschluss ans Gebäudenetz

  • Planung und Baubegleitung: Bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen

Beim Austausch einer Ölheizung steigt der Fördersatz um noch einmal 10 Prozent extra.

Rechenbeispiel: Bei Dämmmaßnahmen winken Steuervorteile

Auch eine steuerliche Förderung ist bei einer Wohngebäudesanierung möglich. Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten können über drei Jahre direkt von der Steuer abgesetzt werden. Im ersten und zweiten Jahr liegen die Ersparnisse bei je sieben Prozent, im dritten Jahr bei sechs Prozent. Dies gilt laut Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 allerdings nur für Dämmmaßnahmen.

Eine Familie, die eine Dämmmaßnahme in Höhe von 100.000 Euro durchführt, spart somit im ersten und zweiten Jahr jeweils 7.000 Euro, und im dritten noch einmal 6.000 Euro.

Ein letzter Tipp: Viele Kommunen und Bundesländer bieten zusätzliche Fördermittel für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen an. Mit diesen Anreizen kann sich eine energetische Komplett- oder Teilsanierung des Eigenheims also durchaus lohnen.

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