Ab dem 1. Oktober 2022

Bundesregierung beschließt Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro

23.02.2022, Berlin: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen, l-r), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nehmen an der wöchentlichen Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt teil. Foto: Michele Tantussi/Reuters/Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das Kabinett hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen.
crv tba, dpa, Michele Tantussi

Die Bundesregierung hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober auf zwölf Euro und höhere Verdienstgrenzen für Minijobs auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch nach Angaben eines Regierungsvertreters eine entsprechende Vorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Gehaltserhöhung für 6,2 Millionen Beschäftigte

SPD und Grüne hatten im Bundestags-Wahlkampf die Anhebung des Mindestlohns versprochen. Im Koalitionsvertrag setzte die FDP ihrerseits eine Heraufsetzung der Grenzen für Minijobs um 70 Euro durch. Ab dem 1. Oktober bleiben Monatsverdienste von bis zu 520 Euro für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei.

Laut dem Reuters vorliegendem Gesetzentwurf können etwa 6,2 Millionen Beschäftigte durch den höheren Mindestlohn mit einer Gehaltserhöhung rechnen. Auf die Arbeitgeber kommen demnach Mehrkosten von etwa 5,6 Milliarden Euro pro Jahr zu, für die Sozialabgaben anfallen. Für die Sozialversicherungen wird daher mit Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro gerechnet. Derzeit beträgt der Mindestlohn noch 9,82 Euro. Am 1. Juli steigt die Lohnuntergrenze nach geltendem Recht auf 10,45 Euro.

Lese-Tipp: Darum wird der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht

Die Verdienstgrenzen für Minijobs von derzeit 450 Euro monatlich waren zuletzt 2013 erhöht worden. Während sie für Arbeitnehmer abgabenfrei sind, führen Arbeitgeber an die Sozialkassen und das Finanzamt eine Pauschale ab. Im Juni 2021 gab es rund 7,4 Millionen Minijobber. Für gut drei Millionen davon war dies ein Nebenjob neben dem Haupterwerb.

Kritik: Höherer Mindestlohn führt kaum zum Abbau von Armut oder sozialer Ungleichheit

Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro hat dem Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) zufolge größere Folgen als dessen Einführung 2015. „Bei einem so hohen Mindestlohn steigt die Gefahr, dass es zum Abbau von Beschäftigung in den betroffenen Lohnbereichen kommt", sagte IfW-Forscher Dominik Groll am Mittwoch. „Gleichzeitig wird der höhere Mindestlohn kaum zum Abbau von Armut oder sozialer Ungleichheit führen." Ein Mindestlohn erreiche den weitaus größten Teil der von Armut gefährdeten Personen nicht. Das seien vor allem Rentner, Selbstständige, Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte. Nur ein relativ kleiner Teil der Niedriglohnbezieher lebe in Haushalten nahe der Armutsgrenze, deutlich mehr dagegen in Haushalten mit mittleren oder hohen Einkommen. (reuters/dpa/aze)

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