In Neufahrzeugen PflichtAlkohol-Wegfahrsperre: 1. Stufe startet in EU im Juli 2022

ABD0139_20160613 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Eine Alkohol-Wegfahrsperre aufgenommen am Montag, 13. Juni 2016, im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) in Wien. Seit mehreren Jahren wird in Österreich über die Verwendung von Alko-Locks diskutiert, 2017 sollen sie nun Realität werden. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Die Nutzung einer Alkohol-Wegfahrsperre ist derzeit vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Herbert Neubauer, picture alliance
von Aristotelis Zervos

Immer noch sterben Tausende Menschen auf den Straßen Europas. Besonders gefährdet: Fußgänger und Fahrradfahrer. Um diese beiden Gruppen besser zu schützen, hat die EU-Kommission allgemeine Sicherheitsvorschriften erlassen.
Zum Maßnahmenpaket gehört auch die die Einführung modernster Sicherheitstechnologien als Standardausstattung in neuen Fahrzeugen. Eine Technologie lässt besonders aufhorchen: die Alkohol-Wegfahrsperre.

Sicherheitsassistenten zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer

Im Jahr 2019 wurden laut dem Statistischen Bundesamt in der EU fast 23.000 Menschen im Straßenverkehr getötet. Allein in Deutschland waren es mehr als 3.000 Menschen. Das entsprach durchschnittlich neun Getöteten pro Tag. Aktuelle Statistiken zeigen außerdem, dass vor allem in städtischen Gebieten rund 70 Prozent aller Unfalltoten ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sind.

Um die Gesamtzahl an Verkehrstoten in der EU stärker zu reduzieren, hat die EU-Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket erlassen.

Unter anderem sollen neu zugelassene Fahrzeuge über bestimmte Assistenten verfügen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. Verpflichtend für Neuzulassungen sollen unter anderem sein:

  • Spurwechselassistent,

  • Müdigkeitswarner,

  • Notbremslicht,

  • Intelligente Geschwindigkeitsassistent,

  • Reifendrucküberwachungssystem,

  • Rückfahrassistent

  • und eine Vorrichtung für den Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre.

Was ist eine Alkohol-Wegfahrsperre?

Bereits ab dem 6. Juli 2022 muss bei neuen Fahrzeugtypen eine Schnittstelle für die so genannten Alkohol-Interlock-Systeme eingeplant werden. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums erklärt im RTL-Interview die Verordnung. „Demnach muss die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre den Einbau oder die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglichen. Die Anforderungen an die Schnittstelle sind EU-weit geregelt.“

Bei einer Alkohol-Wegfahrsperre handelt es sich um ein Kontrollsystem, welches das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern soll. Dafür bläst der Fahrer in ein Kontrollgerät, das den Promillewert ermittelt. Bei einer Überschreitung des zulässigen Promillewertes kann der alkoholisierte Fahrer den Motor des Fahrzeugs nicht mehr starten – und der Verkehr wird durch ihn nicht gefährdet.

Spätestens ab dem 7. Juli 2024 wird es Ernst. Denn dann müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über eine solche Schnittstelle verfügen. Doch was bedeutet das in der Praxis?

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Alkohol-Wegfahrsperre: Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschlands gibt es derzeit noch kein Gesetz, das die Nutzung einer Alkohol-Wegfahrsperre ermöglicht. „Der Einbau von alkoholempfindlichen Wegfahrsperren in alle Kraftfahrzeugen wird damit jedoch nicht vorgeschrieben und ist derzeit weder auf europäischer Ebene noch national geplant“, erklärt die Sprecherin Bundesverkehrsministeriums.

Bislang gab es nicht einmal Pilotprojekte, um den Nutzen von Alkohol-Wegfahrsperre zur Reduzierung der Rückfallquote alkoholauffälliger Kraftfahrer zu erforschen. „Ein verpflichtender Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren, anstelle oder sogar trotz erfolgreicher MPU, würde nicht nur zu einer Verschärfung der bisherigen Rechtsfolgen einer Trunkenheitsfahrt führen, sondern auch die generelle Berechtigung und den Wert dieses seit Jahrzehnten bewährten Prognoseinstruments in Zweifel ziehen“, erklärte ein Sprecher des ADAC im RTL-Gespräch.

Außerdem würden bei einer Wegfahrsperren-Pflicht technische und rechtliche Maßnahmen nötig, um Missbrauch oder Manipulation zu verhindern, so das Bundesverkehrsministerium. Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das im Klartext: Die verpflichtende Nutzung einer Alkohol-Wegfahrsperre wird so schnell nicht kommen, auch wenn bereits jetzt die ersten Schnittstellen eingeplant werden.

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