Achtung, Stromschlag!

Behörde verbietet Verkauf von smarten Steckdosen und weiteren Produkten

Smarte Steckdose Shenzhen NEO Electronic Co. LTD
Diese smarte Steckdose aus China darf in Deutschland nicht verkauft werden.
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr den Verkauf von mehr als 15 Millionen verbotenen Produkten gestoppt. Darunter waren allein fast 2,8 Millionen „Energiespargeräte“, wie die Aufsichtsbehörde mitteilte. Hier bestand sogar Stromschlag- oder Brandgefahr. Vor welchen weiteren unsicheren Produkten uns die Bundesnetzagentur geschützt hat und worauf wir beim Onlinekauf selber achten sollten.

Auch Discokugeln und Blitzwürfel aus dem Verkehr gezogen

Die Geräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion hätten sichtbare formale Mängel aufgewiesen, etwa falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner, bei denen im Garantie oder Schadensfall Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland verboten.

„Die Zahl der Produkte, die wir vom Markt genommen haben, war auch im letzten Jahr wieder sehr hoch. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Im Jahr 2021 hatte die Behörde sogar den Verkauf von fast 23 Millionen Produkten gestoppt.

Im vergangenen Jahr untersagte die Netzagentur unter anderem den Verkauf von 3,2 Millionen Lichteffektgeräten für den privaten Bereich wie Blitzwürfel oder Discokugeln. Hier bemängelten die Experten unter anderem, dass Geräte in unzulässigen Laserklassen arbeiteten. Außerdem untersagte die Behörde den Vertrieb von über 2 Millionen Handsendern und Funkfernbedingungen. Grund dafür war oft die unzulässige Nutzung militärischer Frequenzbereiche.

Batterieladegeräte stören Funkverkehr

Der größte Anteil der Verbote betraf den Onlinehandel. Hier identifiziere die Behörde insgesamt mehr als 2.600 auffällige Angebote und sorgte dafür, dass sie von den Verkaufsplattformen gelöscht wurden. Betroffen davon waren mehr als 13 Millionen Geräte.

Aufgrund von Kontrollen im deutschen Einzelhandel erließ die Netzagentur 23 weitere Vertriebsverbote und forderte in weiteren 1.145 Fällen zur Behebung von Mängeln auf. Das betraf insgesamt gut 1,7 Millionen Geräte.

Dabei ging es nicht zuletzt um Batterieladegeräte, die Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen konnten. Gestoppt wurde aber auch der Verkauf von smarten Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhielten, weil Stromschlag- oder Brandgefahr bestand.

Der Zoll meldete im vergangenen Jahr rund 4.800 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur. In rund 91 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den europäischen Markt. Insgesamt waren rund 720.000 Geräte betroffen.

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Tipps von der Bundesnetzagentur für Verbraucher

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die vor einem Onlinekauf unsicher sind, hat die Bundesnetzagentur folgende Tipps:

  • Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
  • Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
  • Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
  • Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
  • Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
  • Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist
(mit dpa/aze)

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