Welche Änderungen der neue Monat bringt

Baustelle Bahn, Galeria-Schließungen, Bafög: Das solltet ihr im August wissen!

Zum Ferienbeginn gibt es Fahrplanänderungen und lange Wartezeiten.
Ab August müssen sich viele auf längere Bahnfahrten einstellen. Was sonst noch kommt? Wir klären auf
Bernd Wüstneck/dpa

Sommerloch? Sommerfrust dürfte besser passen!
Zumindest bei vielen, die im nächsten Monat mit der Bahn unterwegs sind, denn auf unzähligen Strecken wird bald gebaut. Auch für die Angestellten der Galeria-Filialen, die in wenigen Wochen schließen, sind die Neuigkeiten im August keine guten. BAföG-Berechtigte können sich hingegen freuen. Die wichtigsten Änderungen gibt’s hier im Überblick.

Deutsche Bahn: Längere Fahrten und Ausfälle

Im August fallen wegen Bauarbeiten zahlreiche Verbindungen bei der Bahn aus oder dauern deutlich länger. Reisende erwarten unter anderem diese Umstellungen:

  • Vom 16. August bis zum 14. Dezember wird die ICE-Strecke zwischen Hamburg und Berlin saniert. Das bedeutet eine um 45 Minuten längere Fahrt. Die Züge werden über Stendal umgeleitet, es gibt nur noch einen Zug statt bisher zwei pro Stunde. Die EC-Züge in Richtung Dresden und Prag beginnen und enden in Berlin statt in Hamburg.

  • Die Sprinterzüge Berlin – Frankfurt via Erfurt entfallen vom 2. August bis zum 14. Dezember.

  • Zwischen Münster, Dortmund, Iserlohn und Siegen fahren vom 2. August bis 11. August keine Fernzüge.

  • Vom 13. August bis zum 14. Dezember fallen die IC-Züge auf der Strecke Frankfurt – Koblenz – Köln aus.

  • Die ICE-Linie Köln – Mannheim – Karlsruhe – Basel fährt vom 10. August bis 30. September nur bis Karlsruhe, sodass Offenburg, Freiburg und Basel als Halt entfallen. In Karlsruhe besteht Anschluss zum Ersatzverkehr in Richtung Baden-Baden.

  • Die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel fallen vom 12. August bis 25. Oktober komplett aus.

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Galeria-Filialen machen dicht

Von den 92 Filialen der gebeutelten Kaufhauskette Galeria werden am 31. August weitere neun schließen - ursprünglich waren 16 geplant. Betroffen sind die Standorte Augsburg, Berlin Ringcenter und Tempelhof, Chemnitz, Essen, Leonberg, Regensburg Neupfarrplatz, Trier Fleischstraße und Wesel.

Erhalten bleiben die Filialen in Berlin-Spandau, Köln (Breite Straße), Mainz, Mannheim, Oldenburg, Potsdam und Würzburg. Und es gibt noch eine Veränderung: Die ikonischen Namen Karstadt und Kaufhof sind jetzt Geschichte - der Konzern heißt jetzt nur noch Galeria. Warum das so ist, erklären wir hier!

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Anpassung bei Paypal

PayPal passt seine Login-Optionen an: Das müssen Kunden wissen
Der Login wird für einige Paypal-User bald einfacher.

Seit 2021 ist die Mehr-Faktor-Authentifizierung beim Einloggen allgemein verpflichtend, viele Paypal-Nutzerinnen und -Nutzer hatten sie allerdings schon vorher aktiviert. Ihnen fehlte bisher die Option, die Paypal-App oder Whatsapp als Kanal für den zweiten Faktor zu nutzen - sie konnten sich nur über eine separate App wie Authenticator oder Passkey einloggen. Laut dem Magazin Heise soll die zusätzliche Option ab dem 1. August zur Verfügung stehen.

Daneben gab es bislang keine Möglichkeit, sich Geräte oder Webbrowser zu merken, damit nicht bei jeder Transaktion oder jedem Log-in eine Zahl aus dem Authenticator eingegeben werden muss. Auch diese Option soll nun ergänzt werden.

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Neue BAföG-Regelungen

Ab dem neuen Schuljahr, das in manchen Bundesländern im August beginnt, gelten neue Regelungen fürs BAföG, darunter diese:

  • Die Grundbedarfsätze steigen um fünf Prozent.

  • Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern beziehungsweise von Partnerin oder Partner der Geförderten steigen um 5,25 Prozent.

  • Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in förderfähiger Ausbildung sind, wird nicht mehr auf den Freibetrag angerechnet.

  • Für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studentinnen und Studenten, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro.

  • Der Förderungshöchstbetrag steigt um 6,2 Prozent - von 934 Euro auf 992 Euro.

  • Die Studienstarthilfe wird eingeführt, eine Einmalzahlung von 1.000 Euro an junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Sie wird nicht auf das Bafög angerechnet.

Ausbildungsgarantie

Ab dem 1. August greift die Ausbildungsgarantie. Menschen, die trotz „hinreichender Bewerbungsbemühungen” und Vermittlungsversuchen der Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz finden, weil es in ihrer Region nicht genug davon gibt, haben demnach Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Bisher galt das nur für sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche sowie Ausbildungsabbrechende.

Im Verlauf soll dann stets der Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt werden. Um hierfür den Anreiz zu erhöhen, gibt es für den Maßnahmeträger zukünftig 3.000 statt wie bislang 2.000 Euro. Nach dem Übergang werden die Auszubildenden durch denselben Träger weiter betreut.

Steuererklärung: Frist läuft ab

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist, hat dafür eigentlich nur noch bis zum 31. August Zeit. Weil dieser Tag aber auf einen Samstag fällt, wird die Frist bis zum 2. September 2024 verlängert.

Offizielle Geschlechtsänderungen

Transgender pride community flag, LGBT symbol. Sexual minorities identity. Vector illustration
Für Transpersonen soll die Angleichung ihres offiziellen Geschlechts leichter werden.
Plotnikov, iStockphoto

Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ablöst. Für eine Angleichung von Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität ist dann keine Gerichtsentscheidung mehr nötig. Um den eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen, gilt allerdings eine „Überlegungs- und Reflexionsfrist” von drei Monaten. Transpersonen, die diese Änderungen planen, können sie also frühestmöglich ab dem 1. August anmelden.

Vergehen dann sechs Monate, ohne dass eine Änderungserklärung abgegeben wird, wird die Anmeldung als gegenstandslos betrachtet. Nach einer vollzogenen Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr - erst dann kann wieder eine neue eingereicht werden.

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk an einem Balkon.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt.
Jens Büttner/dpa

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt und damit produzierten Strom ins Netz einspeist, bekommt dafür etwas weniger Geld als vorher. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt für Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb gehen, um ein Prozent. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt der Wert gerade noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.

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Antrag auf Heizungsförderung

Planmäßig ab Ende August können Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Außerdem sind ab dann Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in entsprechenden Gemeinschaften antragsberechtigt, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können. (mit dpa)