Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Finanzministerium will Öl- und Erdgas-Übergewinne besteuern

Das Bundesfinanzministerium will offenbar Übergewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einem Steuersatz von 33 Prozent besteuern. Ganz freiwillig erfolgt der Schritt nicht, die Sonderabgabe für Öl- und Gasunternehmen wird auf Druck der EU eingeführt.

Alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Konzerne sollen zahlen

Die "Welt" berief sich in einem Vorabbericht auf eine Formulierungshilfe zum Jahressteuergesetz 2022. Alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Konzerne müssten demnach jenen Gewinn aus 2022 und 2023 extra versteuern, der mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn 2018 bis 2021 liege.

Die zusätzlichen Einnahmen des Bundes werden dem Blatt zufolge auf ein bis drei Milliarden Euro beziffert. Die Einnahmen sollten genauso wie die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strombereich zur Finanzierung der Strompreisbremse genutzt werden.

Kritik kommt von den Grünen. „Die EU-Verordnung beschreibt 33 Prozent klar nur als Mindestsatz – ein höherer Satz ist möglich“, sagte die finanzpolitische Sprecherin Katharina Beck der „Welt“.(rts/aze)

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