Erneute Niederlage vor Gericht gegen Feinkost AppelKäpt'n Iglo kriegt schon wieder eins auf die Mütze

Seit 1985 hilft Käpt'n Iglo in Deutschland beim Fischstäbchenverkauf. Der ältere Herr mit dem Bart genießt als Werbefigur einen gewissen Kultstatus. Kein Wunder, dass das Tiefkühlkost-Unternehmen Iglo alles dran setzt, seine Käpt’n vor der Konkurrenz zu schützen. Allerdings gab es jetzt beim zweiten Versuch, dem Konkurrenten Appel Feinkost eine ähnlich maritime Werbefigur gerichtlich verbieten lassen, schon wieder eins auf die Kapitänsmütze.

Die Werbefigur von Feinkost Appel: Auch mit Mütze, auch mit Bart - aber im Anzug und mit Halstuch.
Die Werbefigur von Feinkost Appel: Auch mit Mütze, auch mit Bart - aber im Anzug und mit Halstuch.
Feinkost Appel, Feinkost Appel

Richter sehen keine Verwechslungsgefahr

Käpt'n Iglo hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur die zweite Niederlage vor Gericht kassiert. Das Oberlandesgericht München hat die Klage des Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Figur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost abgewiesen. Iglo hatte bereits in der ersten Instanz im Dezember 2020 vor dem Münchner Landgericht verloren.

Iglo sieht Verwechslungsgefahr für die Verbraucher, da Appel ebenfalls mit einem bärtigen Herren vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte wirbt. Der Senat hält die Verwechslungsgefahr aber nicht für übermäßig groß. Unter anderem ist auf den Appel-Produkten auch das Appel-Logo deutlich zu erkennen. Das machte der Vorsitzende Richter Andreas Müller deutlich. „Nach unserer Auffassung scheidet eine Täuschung über die betriebliche Herkunft aus.“

Auch wenn Verbraucher das Appel-Logo bei Betrachtung der Reklame auf dem kleinen Display ihres Mobiltelefons nicht sehen könnten, wäre das nach Einschätzung des Senats kein Schaden für Iglo: „Der Verkauf von Fischkonserven über Mobiltelefone dürfte ein völlig unüblicher Vertriebskanal sein“, sagte der Richter.

Gericht lagen ungefähr 500 Abbildungen von Käpt'n Iglo vor

Käpt'n Iglo macht in Deutschland seit 1985 Reklame, in seinem Heimatland Großbritannien als Captain Birdseye bereits seit 1966. Ein Problem für die Richter: Der Kapitän hat im Laufe der Jahrzehnte viele Verwandlungen durchgemacht, und dem Senat war unklar, welchen der zahlreichen Käpt'ns die Konkurrenz verletzt haben soll.

Denn wettbewerbsrechtlich geschützt sein könnte demnach höchstens eine konkrete Ausgestaltung der Figur, nicht aber die allgemeine Konzeption. „Wir haben ungefähr 500 Abbildungen von Käpt'n Iglo in der Akte“ sagte der Vorsitzende Richter. „Eine Nachahmung setzt voraus, dass man das Original kennt. Wir wollen wissen: Was ist das Original?“

Die von Iglo beauftragte Kanzlei nannte schließlich die frühere Verkörperung des Käpt'ns durch den britischen Schauspieler Mark Fletcher, der 2018 zum Ärger patriotischer Briten durch einen Italiener abgelöst wurde.

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Entscheidend: Bei Appel wird kein Seemann abgebildet - trotz Bart und Mütze

Der Käpt'n ist mit drei „Kernmerkmalen“ demnach ein weißgrau-bärtiger Mann mittleren Alters, der einen blauen Anzug mit weißem Rollkragen und eine blaue Seemannsmütze trägt.

Die konkurrierende Appel-Figur posiert an der Küste, trägt ebenfalls Bart und Mütze, stellt aber laut Appel keinen Seemann dar. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Appel-Figur einen „eleganten Dreiteiler“ und keine Seemannskleidung trägt. „Die Person scheint sich eher in ihrer Freizeit am Strand aufzuhalten“, stellte der Vorsitzende fest.

Die von Iglo beauftragte Anwältin verwies auf eine Online-Umfrage, derzufolge der distinguierte Appel-Herr in seinem Dreiteiler tatsächlich von vielen Verbrauchern falsch identifiziert wird: „Es wird in dieser Figur immer und allein der Käpt'n Iglo gesehen. Das ist eben dieser bärtige Mann, den man kennt aus dem Fernsehen und der Werbung.“

Dieser Ansicht sind die Richter in München offensichtlich nicht gefolgt. (dpa/aze)

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