Wegen EU-Anti-Geldwäschevorschriften
Handel warnt vor Aus für Gutscheine und Guthabenkarten

Gutscheine oder Guthabenkarten sind als Last-Minute-Geschenk sehr beliebt. Denn die „E-Geld-Karten“ gibt es nicht nur online zu kaufen, sondern auch im Supermarkt um die Ecke. Doch der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt jetzt vor einem möglichen Aus der kleinen Plastikkärtchen. Der Grund: Die EU-Kommission will Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschweren, was im Alltag zu Hindernissen führen könnte.
Bei jedem Einkauf Personalausweis vorzeigen?
„Gutscheine sind seit vielen Jahren das beliebteste Weihnachtsgeschenk in Deutschland. Unter dem Weihnachtsbaum landen jedes Jahr Gutscheine im Wert von rund drei Milliarden Euro. Darunter auch Gutscheine auf Basis von E-Geld“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
An der Kasse stehen oft Ständer mit zahlreichen Guthabenkarten für Amazon, H&M, Playstation, Xbox und vielen weiteren Unternehmen. Aussuchen, bezahlen, mitnehmen – damit könnte es bald vorbei sein.
Denn ein Entwurf zur Überarbeitung der EU-Anti-Geldwäschevorschriften sieht vor, dass bei jedem Kauf eines E-Geld-Produktes die Identität des Kunden erfasst werden müsste. Und dazu gehören auch Gutscheine und Guthabenkarten. An der Kasse müsste dann beispielsweise der Personalausweis vorgezeigt werden.
„Es gibt keinen sachlichen Grund, diesen sehr erfolgreichen Geschäftszweig jetzt im Namen des Kampfes gegen die Geldwäsche einzuschränken“, erklärt Stefan Genth zu den EU-Plänen.
Bisherige Grenze liegt bei 150 Euro
Die bisherige Schwelle von 150 Euro, bis zu der der Kauf von E-Geld-Gutscheinen ohne Identitätserfassung möglich ist, habe sich bewährt, teilt der HDE im Namen seiner Mitglieder mit. Im Internet liegt die Höchstgrenze für eine Transaktion sogar nur bei 50 Euro. Es gebe bei diesen kleinen Summen in Verbindung mit den risikomindernden Maßnahmen der Herausgeber kein ernsthaft begründbares Geldwäscherisiko, so der HDE weiter.
„In Zeiten wachsender Sensibilität für Persönlichkeitsrechte und Datenschutz würde ein Verzicht auf diese Ausnahme dem individuellen Recht auf Anonymität völlig zuwiderlaufen“, sagt Jonny Natelberg, geschäftsführender Vorstand vom Prepaid Verband Deutschland e. V. „Viele Kunden würden die umständlichen Prozeduren meiden und auf Produkte dieser Art verzichten.“
Sollte die bisherige Ausnahmeregelung für risikoarme E-Geld-Produkte gestrichen werden, sehen HDE und PVD die Gefahr, dass solche Produkte weitgehend vom Markt verschwinden könnten.
Die Forderung der beiden Verbände: Damit Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft in der Lage sind, anonyme und risikoarme E-Geld Kleinbetragszahlungen durchzuführen, sollte diese verbraucherfreundliche Ausnahmemöglichkeit beibehalten werden.
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