Fristverlängerung für Grundsteuererklärung
Steuergewerkschaft dagegen - Nordrhein-Westfalen hat bereits entschieden
Die Deutsche Steuergewerkschaft ist dagegen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal zu verlängern. In Nordrhein-Westfalen hat das Finanzministerium bereits eine Entscheidung zur Grundsteuererklärung getroffen.
"Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht vergnügungssteuerpflichtig"
„Ich halte nichts davon“, sagte Gewerkschaftschef Florian Köbler den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ich kann gut verstehen, dass das Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Aber die Finanzverwaltung braucht jetzt dringend die restlichen Grundsteuererklärungen, um den Kommunen ausreichend Zeit zu geben, die endgültige Grundsteuer festzusetzen.“
Zu Jahresbeginn hatte Köbler moniert, dass knapp die Hälfte der Grundstückseigentümer immer noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat.
Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist bereits um drei Monate von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert. (dpa/aze)
„Erinnerungsschreiben“ an säumige Immobilienbesitzer im Februar
In Nordrhein-Westfalen ist das Thema Fristverlängerung bereits entschieden: Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, müssen sich beeilen. Die Abgabefrist wird nicht noch einmal verlängert. Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Grundsteuererklärung daher bis zum 31. Januar abgeben. Das teilte das nordrhein-westfälische Finanzministerium am Mittwoch mit.
Schon im Februar könnten in NRW „Erinnerungsschreiben“ an säumige Immobilienbesitzer verschickt werden.
In den Schreiben werde auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsmaßnahmen möglich seien. Sollten die säumigen Eigentümer auch dann nicht reagieren, seien Schätzungsmaßnahmen unvermeidlich.
Sechs Tage vor Ablauf der Frist sind bis Mittwoch (25. Januar) nach Angaben des Ministeriums erst 59 Prozent beziehungsweise 3,9 Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen - die meisten digital. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. (dpa/aze)
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