Wegen überhöhter EC- und Girokarten-Gebühren

Rossmann zieht gegen Banken und Sparkassen vor Gericht

Rossmann Filiale, Ansbacher Straße, Schöneberg, Tempelhof-Schöneberg, Berlin, Deutschland (Aufnahmedatum nicht definiert)
Rossmann-Filiale.
Bildagentur-online/Schoening, picture alliance

Die hohen Gebühren bei Kartenzahlungen sind für viele Händler und Unternehmen im Geschäftsalltag ein zusätzlicher Balast. Einige der größten Unternehmen Deutschlands haben Banken und Sparkassen jetzt verklagt – wegen überhöhter Gebühren. Der erste Prozess beginnt heute in Berlin, die Drogeriekette Rossmann fordert mehrere Millionen Euro zurück.

Auch Deutsche Bahn, Deutsche Post und Deichmann klagen wegen überhöhter Kartengebühren

Das Landgericht Berlin verhandelt am Montag (10 Uhr) erstmals über Schadenersatzklagen von Unternehmen für Kartenzahlungen in Millionenhöhe. Im vorliegenden Fall klagt die Drogeriekette Rossmann gegen vier Spitzenverbände deutscher Banken, die das Girocard-System betreiben.

Das Unternehmen fordert laut Gericht für überhöhte Händlergebühren bei Kartenzahlungen in den Jahren 2004 bis 2014 Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro. Zudem verlangt es die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit. Ob die für Kartellrecht zuständige Zivilkammer noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.

Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben elf weitere Kartellschadensklagen zu der Thematik vor. Diese sollen jeweils bei mündlichen Verhandlungen in der Zeit vom 8. November bis 1. Dezember geprüft werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem bis 2014 gültigen einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen um eine unerlaubte Kartellabsprache handelte. Wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet, gehören auch die Deutsche Bahn, die Deutsche Post, Deichmann, Norma, Shell, Jet, Esso, Eni/Agip und weitere Mineralölkonzerne zu den Klägern.

Händler in Deutschland haben damals beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank gezahlt, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. 2014 haben die deutschen Banken diese Praxis auf Druck des Bundeskartellamts aufgegeben. (mit dpa/aze)

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