Es geht wahrscheinlich um GeldPost von der Bundesagentur für Arbeit: Warum Sie diesen Brief genau durchlesen sollten

ILLUSTRATION - Eine Frau liest am 09.04.2019 in einer Wohnung in Hamburg einen Brief (gestellte Szene). Foto: Christin Klose
Eine Frau liest einen Brief (gestellte Szene).
Christin Klose, picture alliance
von Aristotelis Zervos

Post von der Bundesagentur für Arbeit erhalten? Dann sollten Sie das Schreiben genau durchlesen. Denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es um Geld geht. Wie Betroffene nach Erhalt des Schreibens am besten reagieren sollten.

Im Auftrag der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder der Familienkasse

Die Bundesagentur für Arbeit betreibt einen eigenen Inkasso-Service. Dieser zieht Forderungen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder der Familienkasse ein und handelt im Auftrag der jeweiligen Einrichtung.

Das bedeutet: Wer Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, Bürgergeld vom Jobcenter oder Kindergeld von der Familienkasse erhält oder erhalten hat, sollte das Schreiben der Bundesagentur für Arbeit sehr genau durchlesen.

Lese-Tipp: In den nächsten Tagen kommt besondere Post von der Rentenversicherung – dieses Schreiben gibt es nur alle sechs Jahre

Denn mit dem Schreiben teilt die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Familienkasse mit, dass Leistungen zu Unrecht bezogen wurden.

Das steht im „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ der Bundesagentur für Arbeit

Im sogenannten „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ der Bundesagentur für Arbeit steht drin:

  • warum Sie Geld zurückzahlen müssen

  • wie viel Geld Sie zurückzahlen müssen

  • bis wann Sie den Betrag erstattet haben müssen

  • wie Sie den Inkasso-Service kontaktieren können

  • welche Vertragsgegenstandsnummer Sie als Verwendungszweck der Überweisung angeben müssen

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Bei Nachfragen: An die zuständige Stelle wenden

Wichtig: Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist nur für die Einziehung des Geldbetrages zuständig.

Offene Fragen zu dem Schreiben müssen mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Das bedeutet: Betroffene müssen sich an ihren Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Familienkasse wenden.

Nur die zuständige Behörde kann aufklären, warum das Geld zurückbezahlt werden muss.

Bei Mahnung entstehen weitere Kosten

Sollte die Forderung nicht rechtzeitig bezahlt werden, wird eine Mahnung verschickt. Das gilt auch, wenn mögliche Zahlungsschwierigkeiten nicht umgehend mitgeteilt wurden.

Mit der Mahnung wird erneut die Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages gefordert.

Achtung: Dadurch entstehen weitere Kosten.

Bleibt die Rückzahlung weiter aus, beauftragt der Inkasso-Service nach Ablauf der Frist das Hauptzollamt mit der weiteren Einziehung.

Achtung: Auch dadurch entstehen weitere Kosten.

Einspruch verhindert keine Rückzahlung von Kindergeld

Wichtig: Wenn bei der Familienkasse Einspruch gegen die Rückzahlung eingelegt wurde, muss der Betrag bezahlt werden. Denn der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, die Forderung rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Das Verfahren läuft trotz des Einspruchs weiter und wird nicht aufgeschoben.

Anders sieht es dagegen aus, wenn Einspruch gegen die Rückzahlung bei der Agentur für Arbeit (zum Beispiel Arbeitslosengeld) oder dem Jobcenter (zum Beispiel Bürgergeld) eingelegt wurde. Denn das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht hat aufschiebende Wirkung. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, bis über den Einspruch entschieden wurde.

Der Einspruch bei Kindergeld richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetz und hat keine aufschiebende Wirkung. Die Rückzahlung muss wie oben beschrieben auf jeden Fall innerhalb der Frist erfolgen.

Daher ist es wichtig, Post von der Bundesagentur für Arbeit besonders aufmerksam durchzulesen.

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