Ampel will sie gezielt entlastenWer gilt in Deutschland als Geringverdiener?

ACHTUNG: SPERRFRIST 6. JANUAR 05:00 UHR.  - ARCHIV - 09.04.2021, Bayern, Nürnberg: Eine Frau hält Geldscheine und Münzen in der Hand. Fast ein Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland sind Geringverdiener. Sie müssen mit einem Bruttoarbeitsentgelt unter 2284 Euro im Monat über die Runden kommen. Das geht aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor. (zu dpa "Fast jeder dritte Vollzeitbeschäftigte in Brandenburg Geringverdiener") Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Symbolbild - Geldscheine und Münzen
fgj vco, dpa, Daniel Karmann
von Aristotelis Zervos

Die Ampel-Koalition ist sich einig: Entlastungen soll es in Zukunft vor allem für Geringverdiener geben. Doch es stellt sich die Frage: Wer zählt in Deutschland überhaupt zu den Geringverdienern?
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Inflation trifft Geringverdiener am härtesten

Geringverdiener: Fast jeder fünfte Arbeitnehmer gehört dazu

Die Bundesregierung lieferte bereits vor einiger Zeit auf eine Anfrage der Partei „Die Linke“ eine Definition, die zunächst sehr technisch klingt: Als Geringverdiener gelten Arbeitnehmer, die als sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte weniger als zwei Drittel des Mediangehalts aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland verdienen. Es ist also ein rein statistischer Wert, der sich jedes Jahr verändert und mit Zahlen gefüllt werden kann.

Laut einer Studie des gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die im Januar 2022 veröffentlicht wurde, sind fast ein Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland Geringverdiener. Sie müssen mit einem Bruttoarbeitsentgelt unter 2284 Euro im Monat über die Runden kommen.

Überdurchschnittlich häufig müssen laut der Studie Frauen, junge Vollzeitbeschäftigte, solche mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Personen ohne Berufsabschluss mit geringen Löhnen auskommen. Nach wie vor ist außerdem der Anteil der Geringverdiener in Ostdeutschland deutlich höher als im Westen.

Problematischer wird es, bei Familien festzustellen, ob sie zu den einkommensschwachen gehören. Denn hierzu gibt es laut dem Statistischen Bundesamt keine klare Definition. Als einkommensschwach werden Personen definiert, die Zuschlag zum Kindergeld (KiZ), Hartz IV oder Leistung für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen. Eine einheitliche Einkommensgröße als Unterscheidungskriterium, ob eine Familie als einkommensschwach gilt oder nicht, wird nicht verwendet. (mit dpa)

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