Drei goldene Regeln für Eltern
Wie können wir unsere Kinder vor Missbrauch im Netz schützen?
Immer früher Handys, immer früher online!
Und viele Eltern sind ahnungslos, mit wem ihre Kinder in sozialen Netzwerken eigentlich chatten. Unser Experiment „Angriff auf unsere Kinder” (11. September um 20.15 Uhr bei RTL) zeigt einmal mehr deutlich, welche Gefahren im Netz lauern. Was können Erwachsene tun, um Minderjährige vor Online-Übergriffen zu schützen?
Regel Nr. 1: Über Missbrauchsgefahren sprechen!
Eltern fällt es oft schwer, das Tabu-Thema (sexuellen) Missbrauch anzuschneiden – aus Angst, ihre Kinder zu verstören. Doch genau das ist wichtig. Die Polizei Hamburg rät: „Sprechen Sie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen offen über deren Online-Aktivitäten, ihre Online-Beziehungen und die genutzten Plattformen.”
Ebenso, wie schon den Kleinsten erklärt wird, auf der Straße nicht mit Fremden mitzugehen, sollte auch in Bezug auf das Netz vorgegangen werden. So können die Kinder selbst ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass gerade in Apps, in denen vermeintlich harmlose Fotos oder Videos ausgetauscht werden, nicht immer alles Gold ist, was glänzt.
Insbesondere, wenn schon etwas vorgefallen ist, sollten Kinder ohne Hemmungen darüber sprechen können – das gilt auch für andere ernste Online-Probleme wie Cybermobbing. Die Polizei rät daher: „Zeigen Sie Interesse, ohne zu urteilen.” So könne man am besten darauf eingehen, was Kinder bewegt und mögliche Risiken rechtzeitig abwenden. Auch Psychologin Julia Weiler vom Verein „Innocence in Danger” rät: „Wir müssen ihnen vermitteln: Ich weiß, dass es das gibt. Ich weiß, dass das schwer ist. Ich weiß, dass du dich schämst. Zu mir kannst du kommen. Ich verstehe dich und ich unterstütze dich.“ Außerdem empfiehlt sie, gemeinsam mit den Kindern andere erwachsene Bezugspersonen festzulegen, an die sie sich wenden können, wenn sie sich bei den Eltern nicht trauen – etwa eine Tante oder ein Trainer.
Lese-Tipp: „Angriff auf unsere Kinder – Der Feind im Chat“ – das ganze TV-Experiment auf RTL+ streamen
Regel Nr. 2: Geräte und Profile richtig einstellen

Neben offener Kommunikation sei es genauso wichtig, einen Blick auf Geräte- und Profileinstellungen zu werfen. „Informieren Sie sich über technische Möglichkeiten, Online-Aktivitäten von Kindern altersgerecht zu regulieren”, empfiehlt die Polizei Hamburg.
Hilfestellung kann etwa die Website „Klicksafe“ bieten, ein Dienst der Europäischen Union für mehr Sicherheit im Internet. Auf „Medien kindersicher” findet ihr konkrete Anleitungen für einzelne Apps wie Snapchat und Tiktok.
Mit den richtigen Einstellungen kann man nämlich beispielsweise das Profil auf privat stellen. Online gestellte Videos und Fotos können dann nur Follower sehen, die vorher einen Antrag gestellt haben. So kann der virtuelle Freundeskreis auf Menschen, die euer Kind tatsächlich kennt, eingeschränkt werden.
Bei Direktnachrichten gibt es ebenfalls die Möglichkeit, diese nur bestimmten Personen zu gestatten. Ebenso kann man bei WhatsApp unter Einstellungen – Account – Datenschutz Gruppeneinladungen begrenzen. Auch Profilbild und der letzte Zeitpunkt, an dem man online war, lassen sich vor bestimmten Personen verstecken.
Der vollständige Name, Wohnort, Handynummer und andere persönliche Details sollten in der App nicht in der Beschreibung stehen und auch nicht herausgegeben werden. Viele Apps arbeiten außerdem mit Funktionen, die auf die Standortdaten des Smartphones zurückgreifen. Sind diese ausgeschaltet, kann auch der Aufenthaltsort der Kinder nicht ermittelt und verhindert werden, dass aus einem verdächtigen Online-Kontakt echtes Stalking wird.
Lese-Tipp: Verstörende Inhalte ausblenden: Instagram und TikTok für Kinder sicherer machen - so geht’s
Regel Nr. 3: Gemeinsam Grenzen abmachen
Entdeckt neue Apps oder Online-Plattformen gemeinsam. So entwickelt ihr als erwachsene Bezugspersonen selbst ein Gespür dafür, wie darin kommuniziert wird, könnt mögliche Schwachstellen schnell selbst identifizieren und zusammen mit dem Nachwuchs eine Lösung finden. Auch Regeln zur Nutzung, etwa wie viel Zeit pro Woche mit der App verbracht werden darf, lassen sich so leichter vereinbaren. „Kinder halten sich viel eher an Regeln, wenn sie selbst daran mitwirken dürfen”, so von Weiler. Ihr Tipp: „Ein Digitalabkommen – also eine Art Vertrag, den man gemeinsam aufstellt – macht Regeln sichtbar und vermeidet Streit.“
Bei Jugendlichen ginge es hingegen weniger um starre Regeln, sondern vielmehr um Werte: „Was heißt Respekt online? Welche Fotos sind in Ordnung? Solche Gespräche geben Orientierung – auch dann, wenn Eltern nicht dabei sind.“
Kinderschutz-Software wie „Jusprog“ oder „Qustodio“ ermöglicht es Eltern zudem, bestimmte Seiten zu sperren, die Nutzungszeit von Smartphones zu begrenzen und Inhalte zu filtern. Wie genau das funktioniert, zeigen wir im Video.
Das können Warnzeichen für Cybergrooming sein
„Plötzliches Bauchweh, Kopfschmerzen oder Einschlafprobleme können bei Kindern ein Hinweis sein, dass sie etwas mit sich herumschleppen, das sie nicht sagen können”, erklärt von Weiler. „Jugendliche zeigen Belastung oft subtiler: Sie ziehen sich zurück, werden gereizt oder brechen Kontakte ab.“ Das müsse nicht immer einen dramatischen Grund haben, sei aber ein guter Anlass, um behutsam nachzufragen, so die Expertin.
Auch die Polizei weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche oft bestimmte Verhaltensweisen an den Tag legen würden, wenn sie Opfer von Cybergrooming oder anderen Übergriffen geworden sind. Dazu zähle etwa:
Die Nutzung von Apps bzw. Online-Netzwerken wie Discord, Telegram oder anderen verschlüsselten Kommunikationsplattformen, die die Eltern nicht einsehen können.
Neue Online-Freundschaften, in die die Kinder vernarrt zu sein oder vor denen sie Angst zu haben scheinen.
Kinder verbringen mehr Zeit im Internet, unbeaufsichtigt oder allein im Zimmer.
Die Noten werden schlechter.
Das Interesse an online verbreiteten extremen Botschaften (u.a. Verschwörungserzählungen, Anti-Regierungs-Rhetorik oder anderer extremistischer Online-Propaganda).
Haustiere/Tiere werden verletzt, sterben unter verdächtigen Umständen oder meiden auf ungewöhnliche Weise das Kind / den Jugendlichen.
Kinder bedecken ihre Haut auf ungewöhnliche Art und Weise oder es gibt Anzeichen für Schnitte/Ritzwunden auf der Haut, Stichverletzungen usw.
Cybergrooming melden
Bei ZEBRA, einem Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, könnt ihr Verdachtsfälle vertraulich melden - idealerweise mit Screenshots der Nachrichten. Diese werden anschließend von Juristinnen und Juristen geprüft. Ist der Verdacht einer Cybergrooming-Straftat begründet, werden eure Angaben in Form einer Anzeige an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) weitergeleitet, die bei Bestätigung des Anfangsverdachts Ermittlungen aufnimmt.
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