Prozess um versuchte Schumacher-Erpressung

Ominöse Krankenschwester im Visier der Ermittler!

von Bella Christophel, Jan Heikrodt, Valerio Magno und Ulrich Vonstein

Welche Rolle spielt die Frau, von der vor Gericht nur kurz die Rede war?
Diese Frage stellte sich beim ersten Prozesstag um die Schumi-Erpressung. Zwei der drei Angeklagten räumten die Tat ein, der dritte hat laut seines Anwalts nichts mit dem Fall zu tun. Dafür aber eine ominöse Krankenschwester! Was die Frau aus der Schweiz mit dem Erpressungsversuch zu tun hat, soll jetzt geprüft werden!

Amstgericht entscheidet, ob sie und wann sie geladen wird

„Während seiner Äußerung zur Sache bezichtigte einer der Angeklagten eine ehemals für die Familie Schumacher tätig gewesene
Krankenschwester einer Tatbeteiligung“, so Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal am Mittwoch. „Die Staatsanwaltschaft wird diese Angaben auch anhand des bisherigen Ermittlungsstandes eingehend überprüfen und bewerten“, sagt er weiter.

ARCHIV - 05.07.2024, Nordrhein-Westfalen, Wuppertal: Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert gibt ein Pressestatement der Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Schumacher-Erpresser ab. . (zu dpa: «Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt») Foto: Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert von der Staatsanwaltschaft Wuppertal
Henning Kaiser/dpa

Anschließend werde sie entscheiden, ob gegen die Krankenschwester ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Ob und falls ja, wann die Frau als Zeugin geladen und gehört wird, sei Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal.

Es geht um „hochbrisante Daten”

Rückblende: Der Hauptangeklagte gesteht am Dienstag (10. Dezember), dass Geldgier ihn getrieben habe. Mit Hilfe seines Sohnes soll Yilmaz T. die Schumachers erpresst haben. 15 Millionen Euro, sonst wollte er laut Anklage mehr als 1.500 private Fotos und Videos ins Darknet stellen. Diese sollten Schumachers Gesundheitszustand nach dem Skiunfall 2013 dokumentieren.

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Daten, die von der Anklage als „hochbrisant“ eingestuft werden. „Wir haben hier einerseits Bilder der Familie auch von Herrn Schumacher selber, sowohl vor als auch nach dem Unfall. Und wir haben eine Kopie der Krankenakte bei den Daten”, so Oberstaatsanwalt Baumert.

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Angeklagter will Krankenschwester nur einmal auf einem Foto gesehen haben

T. will das Material auf zwei Festplatten vom Mitangeklagten Markus F. bekommen haben. Der habe ihm gesagt, eine Krankenschwester habe es ihm gegeben. Angeblich habe das erpresste Geld zwischen den beiden Angeklagten und der Frau aufgeteilt werden sollen.

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Auf die Frage, was er von der Frau wisse, antwortet T.‘s Anwalt Oliver Doelfs: „Nur das, was auch mein Mandant von ihr weiß.“ Der habe ihm gesagt, dass er die Frau nicht kenne. „Er hat nur einmal ein Foto von ihr gesehen, das hat ihm der Mitangeklagte gezeigt“, so Doelfs. „Er hat keinen Kontakt zu ihr und kennt sie auch nicht näher.“

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Schumacher-Famile erpresst: Urteil soll im Januar fallen

Das Problem, so Doelf: Die Krankenschwester lebe in der Schweiz. Und so lange sie dort sei, hätten die deutschen Behörden keine Möglichkeit, sie zu befragen. Angeblich laufe in der Schweiz ein Verfahren gegen sie, doch die dortigen Behörden „mauerten“ seiner Kenntnis nach, sagt Doelf. Sie würden „nicht mit den notwendigen Informationen herausrücken.“

Ob sich das im Prozessverlauf ändert, ist nicht abzusehen. Vier Verhandlungstage sind noch angesetzt, im Januar soll das Urteil fallen.