Justiz
Justiz wird oft für den Begriff Rechtspflege verwendet. Unterschieden wird hierbei die formelle und die materielle Rechtspflege.

Der Begriff Justiz wird in der Regel als Synonym für Rechtspflege. Die Bezeichnung stammt aus dem Lateinischen und geht auf den Corpus iuris civilis zurück, einem bedeutenden Gesetzeswerk des römischen Reichs. Es entstand um 530 n. Chr. und hat das heutige europäische Recht stark geprägt. Die Rechtwissenschaften werden daher auch immer noch an vielen Universitäten als Jus bezeichnet und das Gesetzeswerk bildet die Grundlage für die moderne Justiz.
Das gesamte Recht und die Rechtspflege werden in das formelle und das materielle Recht unterteilt. Die formelle Rechtspflege bezeichnet alle Vorschriften, die sich auf die Durchsetzung des Rechts beziehen. Auch die Judikative mit allen Gerichtszweigen einschließlich des Verfassungsgerichts und den Organen der Rechtspflege wird daher als formelle Justiz bezeichnet. Das Recht im materiellen Sinne beschäftigt sich mit der Gestaltung der individuellen Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen und anderen Privatpersonen sowie den öffentlichen Stellen. Jede Anwendung und Durchsetzung des materiellen und formellen Rechts ist Rechtspflege.
Insbesondere Richter sind typische Vertreter der Justiz. Dazu gehören aber auch Rechtsanwälte und Steuerberater, die ebenfalls dafür sorgen, dass das Recht richtig angewendet wird. Ebenso werden Teile der Exekutive der Justiz zugeordnet: Neben den Staatsanwaltschaften und Justizministerien repräsentieren so auch Gerichtsvollzieher, Amtsnotare und Verwaltungen die Rechtspflege in Deutschland. Da viele verschiedene Institutionen zur Justiz zählen, ist der allgemeine Oberbegriff Rechtswesen gebräuchlich.
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