Mord verjährt nie!Mehr als 20 Jahre nach der Tat – Mann (43) verurteilt!

Landgericht Stade
Das Urteil fällt über 20 Jahre nach dem Mord
Sina Schuldt/dpa-Pool/dpa

Das Gericht spricht von „Heimtücke”.
Vor mehr als 20 Jahren soll ein heute 43-jähriger Mann, zusammen mit mehreren Komplizen, sein Opfer in einen Hinterhalt gelockt und kaltblütig erschossen haben. Lange fehlten die Beweise. Bis der Täter vor zwei Jahren selbst ein Geständnis ablegte.

Das Opfer starb schon beim ersten Schuss

Mehr als 20 Jahre nach einem Mord an einem Baggersee in Buxtehude ist ein Mann verurteilt worden. Der heute 43-Jährige soll das Opfer heimtückisch mit einer Schrotflinte erschossen haben, wie eine Sprecherin des Landgerichts Stade sagte. Die Kammer verurteilte den Mann demnach wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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Nach Auffassung der Kammer spielte sich die Tatnacht 2002 so ab: Bei einem Grillabend, bei dem auch Alkohol getrunken wurde, kam es zu einem Streit. Drei weitere Männer, die heute zwischen 41 und 46 Jahre alt sind, lockten das Opfer später in die Nähe das Baggersees. Dort wartete der 43-Jährige und schoss mit der Schrotflinte, die er sich zwischenzeitlich besorgt hatte, dreimal auf das Opfer. Bereits der erste Schuss sei tödlich gewesen.

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Täter will Mord nicht geplant haben

Den Prozess ins Rollen gebracht hatte ein Geständnis des Angeklagten aus dem Jahr 2023 bei der Polizei in Hamburg. Zuvor hatten ausreichend Beweise für eine Anklage gefehlt, obwohl die vier Verdächtigen früh fest standen, wie der NDR berichtet. Später zog der Anklagte das Geständnis jedoch zurück.

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Der Verurteilte hatte im Prozess gesagt, er habe das Opfer nur zur Rede stellen wollen, weil der damals 27-Jährige ihn immer wieder niedergemacht hätte, wie die Gerichtssprecherin sagte. Die tödliche Tat habe sich nach Darstellung des Angeklagten schließlich so ergeben. Diese Version der Geschichte glaubte das Gericht ihm aber nicht und geht stattdessen von einer geplanten Tat aus - also in etwa so, wie der Verurteilte es in einem Geständnis 2023 beschrieben hatte.

Gegen die drei mutmaßlichen Komplizen wird in einem weiteren Verfahren verhandelt, das bisher nicht abgeschlossen ist. (dpa/ajo)

Verwendete Quellen: dpa