Urteil nach tödlicher Disco-SchlägereiOpfer „hatte keine Chance diese Tat zu überleben“ – zehn Jahre Haft!
Ausgelassener Partyabend nimmt blutiges Ende!
Zwei junge Männer geraten im vergangenen Jahr in einer Disco in Trittau (Schleswig-Holstein) aneinander. Der Streit eskaliert völlig, als einer von ihnen ein Messer zieht und zusticht. Das Landgericht Lübeck hat jetzt einen 22-Jährigen für die brutale Tat verurteilt: Wegen Totschlags muss der Angeklagte für zehn Jahre und neun Monate in Haft!
Opfer hatte keine Chance
Der Gerichtssaal ist zur Urteilsverkündung am Mittwoch (10. Juni) bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter den Zuschauern sind viele Angehörige, sie wirken angespannt und nervös. Das Landgericht verurteilt Shkelqim S. wegen Totschlags zu zehn Jahren und neun Monaten Haft.
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Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte im Streit absichtlich zugestochen und den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen habe. „Der Stich war tödlich“, gibt die Richterin die Einschätzung eines Gutachters wieder. „[Das Opfer] hatte keine Chance diese Tat zu überleben.”
28 Sekunden entscheiden über Leben und Tod
In der Urteilsbegründung fasst die Richterin auch den Tathergang noch einmal zusammen. In der Nacht vom 13. April 2025 habe der Angeklagte die Pläne mit seinen Freunden spontan geändert. Nach einem Video-Call mit seiner On-Off-Beziehung sei die Gruppe zu der junge Frau in der Großraum-Disco Fun-Parc in Trittau gefahren.
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Die Stimmung sei zunächst gut gewesen. Doch dann gerät S. mit seinem späteren Opfer aneinander. Der 22-Jährige sei überzeugt gewesen, dass Miraç D. (21) für den Sturz seiner Freundin verantwortlich ist. Während einer Rangelei habe der Angeklagte ein Messer gezogen. „Es kam zu einem wuchtigen Stich in den Oberkörper“, führt die Richterin aus. Miraç D. sei daraufhin zusammengebrochen. Insgesamt habe die Schlägerei nur 28 Sekunden gedauert – Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden.
22-Jähriger wollte Freundin rächen
Das Motiv für die Tat läge laut der Kammer in der Wut über den Abend und Rache, dass die Freundin des Angeklagten gestürzt sei. Demnach habe S. zeigen wollen, dass er sie beschützt, erklärt die Richterin bei der Urteilsverkündung. Blutspuren an der Kleidung von S. passen zur DNA des Verstorbenen und deuten damit auf den 22-Jährigen als Täter.
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Die Anwaltschaft forderte wegen Totschlags eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Die Nebenklage verlangte sogar zwölf Jahre. Dagegen hatte die Verteidigung auf einen Freispruch plädiert: Aus ihrer Sicht sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte der Täter ist.
Für die Kammer sei ausgeschlossen, dass außer dem Angeklagten eine andere Person in Betracht komme, erklärte die Richterin. Dies zeigten etwa auch Videoaufnahmen aus der Diskothek. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Es ist bisher nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa






























































