Peta und ProVeg verteidigen "The Hempany"Gerichtsurteil: Hanfsamen-Drink darf nicht "Milck" heißen
Das Start-up „The Hempany“ darf seine Milchalternative aus Hanfsamen nicht „Milck“ nennen. Das Kunstwort klinge zu sehr nach Milch und verstoße somit gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte in der EU, hat das Stuttgarter Landgericht entschieden. Nach dem Urteil melden sich auch PETA Deutschland e.V. und ProVeg zu Wort.
PETA: "Verbraucher sehen sich nicht ansatzweise durch „Milck“ getäuscht"
Das Startup „The Hempany“ hat den Streit um das Kunstwort „Milck“ verloren. Mit dieser Bezeichnung hatte das Unternehmen seine Milchalternative aus Hanfsamen beworben. Für Mitgründer Dave Tjiok ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Jetzt melden sich auch Peta Deutschland e.V. und die Nichtregierungsorganisation ProVeg zu Wort.
„Die Milchwirtschaft (...) steht mit dem Rücken zur Wand“, so Edmund Haferbeck, Senior-Mitarbeiter bei PETA Deutschland e.V. Denn die Haltung der Milchkühe seien immer mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Dorn im Auge. „Sie wollen pflanzliche Alternativen. Und sie sehen sich auch nicht ansatzweise durch ‘Milck’ getäuscht, denn jedem mündigen Verbraucher ist klar: Hier kaufe ich nachhaltig, verantwortungsbewusst und pflanzlich, für dieses Produkt muss keine Kuh und kein Kälbchen leiden und qualvoll sterben.“ Auch ProVeg macht deutlich, dass einfache Kennzeichnungen für Verbraucherinnen notwendig seien. Aus diesen sollten statt der Herkunft vor allem die Verwendung des Produkts deutlich werden.

Wie das Stuttgarter Startup nach dem Gerichtsurteil weiter vorgehen will, ist noch offen. Laut des Anwalts, Frank Hemmel, sei die Entscheidung in Berufung zu gehen, auch die Frage, ob sie eine Grundsatzentscheidung für die Branche der Milchalternativen herbeiführen könnten.
Milchalternative aus Hafer & Co. dürfen Bezeichnung "Milch" nicht tragen
Der Europäische Gerichtshof hatte schon 2017 verboten, dass Milchalternative aus Mandeln, Hafer und Co. die Bezeichnung „Milch“ tragen dürfen. Das Stuttgarter Startup „The Hempany“, dass Milchalternativen aus Hanfsamen herstellt, hat sich deswegen den Kunstbegriff „Milck“ ausgedacht und schützen lassen. Auf seiner Website warb das Unternehmen mit den Worten „Milckprodukte“, „hemp milck“ oder „Pflanzenmilck“.
Über die Wettbewerbszentrale wurde im vergangenen Jahr anonym eine Unterlassungsklage eingereicht. Die Begründung: Das Kunstwort sei „Milck“ aus dem deutschen Wort „Milch“ und dem englischen „Milk“ zusammengesetzt führe die Kunden somit in die Irre. Das Stuttgarter Landgericht hat der Klägerin nun Recht gegeben. Die Werbung von „The Hempany“ sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen den Bezeichnungsschutz für Milchprodukte in der EU. In der Europäischen Union ist geregelt, dass nur Produkte tierischen Ursprungs als „Milch“ oder „Milcherzeugnis“ bezeichnet werden dürfen. Zudem darf bei pflanzlichen Produkten nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Milcherzeugnis handele. Dies sei bei der Bezeichnung „Milck“ aber der Fall, so das Gericht.
Gründer von The Hempany enttäuscht
Der Gründer von The Hempany, Dave Tjiok, zeigte sich enttäuscht. „Das war auf jeden Fall ein Schlag ins Gesicht. Auch im Hinblick auf die Zukunft von den Food-Startups“, so Tjiok gegenüber RTL. „Wir sind der Auffassung, dass der Begriff wirklich komplett aus dem Zusammenhang gerissen wurde“, erklärte er weiter. „Wir sagen ja direkt, dass wir eine klare Kennzeichnung haben, Hanfsamen-Drink, und haben hier den Begriff hemp milck und den Zusatz ‘Wir melken Hanfsamen statt Kühe’“. Zwar hätten sie sich bei der Begriffsfindung an der Verbraucherrealität orientiert, würden aber gar nicht mit Milch verwechselt werden wollen. „Wir sind ein Produkt auf Pflanzenbasis, das ist uns auch wirklich sehr wichtig, also bio und vegan“, so Tjiok. Die Richter würden davon ausgehen, dass die Verbraucher beide Begriffe nicht auseinanderhalten könnten.
Der Gründer hätte sich deswegen ein Verbrauchergutachten gewünscht, um herauszufinden, ob dies tatsächlich der Fall ist. Weitere Schritte berät das Startup derzeit mit einem Anwalt.
Wie weitreichend das Urteil ist und ob auch bereits hergestellte und in den Läden vorrätige Produkte betroffen sind, bleibt abzuwarten. Sollte das Startup die Bezeichnung weiter verwenden, könnte eine Strafe von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Milchalternativen immer beliebter
Mit ihrem Hanfsamen-Drink liegt das Startup derzeit voll im Trend. 36 Prozent der Deutschen kaufen mindestens einmal im Jahr eine Milchalternative, zeigt eine Studie des Marktforschungsinstitut GfK aus 2021. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lag der Pro-Kopf-Verbrauch im vergangenen Jahr bei knapp 50 Kilogramm pro Kopf. Zum Vergleich: 2014 betrug noch 56,3 Kilogramm, so der Milchindustrie-Verband.
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