Gender-UrteilDieser VW-Mann muss sich Mitarbeiter_in gefallen lassen

Kann Gendersprache einen Menschen verletzen? Vielleicht. Aber das Nicht-Gendern vielleicht auch. Das Landgericht Ingolstadt hat jetzt eine Entscheidung treffen müssen und entschieden: Der VW-Angestellte Alexander B. muss sich die Anrede mit Unterstrich gefallen lassen. Gegen die Gendersprache bei der VW-Konzerntochter Audi hat er keinen Unterlassungsanspruch.
Kläger möchte in Ruhe gelassen werden "mit dieser Gendersprache“
Kläger Alexander B. ist Angestellter der Konzernmutter Volkswagen, arbeitet regelmäßig mit Kolleginnen und Kollegen von Audi zusammen. Er stört sich daran, dass er von seinen Audi-Kollegen mit gegenderten Begriffen angesprochen wird und in der Kommunikation mit ihm Genderformen wie der Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) genutzt werden.
Sein Anwalt Dirk Giesen betonte, sein Mandant „möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi soll nach Ansicht des Klägers verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit diesen sogenannten Gender-Gaps mehr zu schicken - und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen.
Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand fasste den Unterlassungsantrag des Klägers so zusammen: „Der Gender-Gap muss weg.“ Der Richter betonte aber bereits vor der Urteilsverkündung, dass es kein Grundsatzurteil geben werde. Es gehe nur um den konkreten Einzelfall. (Az. 83 O 1394/21)
Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es allerdings keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte.

Im Vorfeld gab es bereits die erste Schlappe für Audi: Der Autobauer hatte die Zuständigkeit des Landgerichts Ingolstadt angezweifelt und wollte den Prozess vor dem Arbeitsgericht führen. Laut Rechtsanwalt Dirk Giesen hätte Audi dort als Arbeitgeber bessere Chancen gehabt, da im Arbeitsverhältnis der Gestaltungsraum für Unternehmen größer sei. Das Verfahren blieb aber am Landgericht Ingolstadt, die Parteien verhandelten auf Augenhöhe.
In der mündlichen Verhandlung im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Die Anwälte der Audi AG lehnten es ab, die Genderformen aus allen E-Mails an den VW-Prozessmanager und den dazugehörigen Anhängen zu entfernen. Dies sei nicht praktikabel, meinten sie.
Gesellschaft für deutsche Sprache gegen Gendersternchen und Unterstrich
Der Autobauer hatte im vergangenen Jahr eine Unternehmensrichtlinie zu Gendersprache erlassen. „Audi möchte gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“, begründete das Unternehmen den Schritt im März 2021. Dies sei ein Zeichen für Gleichberechtigung und solle die Vielfalt der Geschlechter besser abbilden.
Unterstützt wird die Klage von dem unter Experten umstrittenen Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer „Ideologie“ spricht. Andere Organisationen der Sprachpflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln. So sieht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Doppelnennung („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“) positiv, den Unterstrich im Wort oder das Gendersternchen („Mitarbeiter*innen“) hingegen problematisch.
Alexander B. kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln. (mit dpa/aze)
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