300 Euro Energiepauschale im September
Millionen Menschen könnten die Unterstützung wieder verlieren

Im September haben alle Beschäftigten den Energiezuschuss in Höhe von 300 Euro brutto erhalten. Doch rund sieben Millionen Menschen laufen Gefahr, die Pauschale sofort wieder zu verlieren.
Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale nicht klar im Gesetz geregelt
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) weist darauf hin, dass die Energiepreispauschale bei überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern gar nicht ankommen könnte. Also ausgerechnet bei den Menschen, die das Geld gerade besonders gut gebrauchen können.
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„Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln“, erklärt die Geschäftsführerin der BAG-SB, Ines Moers. „Nicht nur wurden ganze Gruppen von Geringverdienenden als Empfänger der Energiepreispauschale vergessen, z.B. Rentenbeziehende oder Studierende, sondern auch die riesige Gruppe der ver- und überschuldeten Menschen.“
Das Problem: „Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gibt oder jemand in der Insolvenz ist, ist es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale ausgezahlt zu bekommen“, so der Verband. Und das könnte bis zu sieben Millionen Menschen in Deutschland betreffen, die überschuldet sind.
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Betroffene müssen bei Pfändung der Energiepreispauschale vor Gericht
Zwar hat das zuständige Bundesfinanzministerium die Kritik des Schuldnerberatungs-Verbandes aufgegriffen und auf der Internetseite klargestellt: „Die Energiepreispauschale ist von einer Lohnpfändung nicht umfasst, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um „Arbeitslohn“ oder „Arbeitsentgelt“ handelt.“
Doch der BAG-SB bezweifelt, dass der Hinweis die Betroffenen vor einer Pfändung schützt: „Wird nicht der Lohn, sondern das Konto gepfändet, reicht die Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auf keinen Fall aus.“
Für die Betroffenen bedeutet das: Ist eine Pfändung der Energiepreispauschale erfolgt, müssen sie vor Gericht. Dabei hätte es eine viel einfacheren Weg gegeben: „Es ist so ärgerlich. Normalerweise können wir Schuldnerberatungsstellen viele zweckgebundene Beträge wie zum Beispiel einmalige Sozialleistungen über eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung ganz unkompliziert freigeben und damit der Bank bestätigen, dass das Geld dem Schuldner oder der Schuldnerin zusteht. Doch in diesem Fall müssen wir die Menschen erst zum Gericht schicken“, erklärt der Schuldner-Verband.
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