Sie grölten Nazi-Parolen auf Sylt Staatsanwalt erklärt, warum drei von vier Partygästen ohne Anklage davonkommen

Dieser Fall löste eine bundesweite Welle der Empörung aus!
Am 28. April 2024 feiern mehrere junge Sylt-Urlauber im Pony-Club ausgelassen und grölen dabei rechtsextreme Parolen. Eine Person geht sogar so weit, dass sie den Hitlergruß inklusive Hitlerbart imitiert. Erst durch ein Video in den sozialen Medien bekommt der Fall bundesweit Aufmerksamkeit. Knapp ein Jahr danach beendet die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen.
Parolen gelten laut Staatsanwaltschaft nicht als Volksverhetzung
Kurz nach dem Vorfall wurde ein Ermittlungsverfahren gegen drei Männer und eine Frau wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Hierfür mussten laut Staatsanwaltschaft Flensburg diverse Aspekte überprüft werden, um sicherzustellen, ob in diesem Fall der Tatbestand einer Volksverhetzung vorliegt und für eine Anklageerhebung ausreicht. Im Zuge der Ermittlungen habe sich dann herausgestellt, dass zumindest der Tatbestand der Volksverhetzung nicht vorliegt, erklärt Thorkild Petersen-Thrö von der Staatsanwaltschaft Flensburg im Gespräch mit RTL.
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Verfahren wegen Recht auf Meinungsfreiheit eingestellt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lässt der Inhalt der Parolen nicht einwandfrei darauf hindeuten, dass damit zu Hass- oder Gewalttaten gegen die betroffene Personengruppe aufgefordert wurde. „Und so sagt das Gericht dann: Wenn tatsächlich nur „Ausländer raus“, gerufen wird, dann mag man das gesellschaftlich bewerten, wie man möchte, aber es ist dann eben noch nicht strafbar. Es soll noch unter die Meinungsfreiheit fallen, weil es im Grunde nur sagt: Ja, ich möchte keine Ausländer in Deutschland haben“, so Petersen-Thrö.
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„Man will sozusagen den Menschen beim Feiern in weinseliger Laune auch solche Ausrufe sozusagen durchgehen lassen, jedenfalls dergestalt, dass man sie dafür nicht bestrafen möchte.“ Wenn das dann allerdings verknüpft wird mit rechten Verhaltensweisen, wie dem Hitlergruß, kann das Ganze den Status der Volksverhetzung bekommen.
Mann muss sich wegen verfassungswidrigem Gruß vor Gericht verantworten
Gegen drei der Personen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufgrund des fehlenden Tatbestandes der Volksverhetzung eingestellt. Gegen eine vierte Person, ein Mann, hat sie Klage erhoben. Er soll damals den Hitlergruß gezeigt und den Hitlerbart symbolisiert haben und verstößt damit gegen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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„Er wird verwarnt und dann bleibt eben die Verurteilung zu einer richtigen Geldstrafe vorbehalten“, betont Petersen-Thrö im Gespräch mit RTL. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft beantragt, ihm als Bewährungsauflage eine Geldzahlung von 2.500 € an eine gemeinnützige Einrichtung aufzuerlegen.




