Debatte um strenges Hamburger GesetzJanet kämpft für eine Lockerung der Regelungen für sogenannte Listenhunde

Halter fühlen sich abgestempelt.
Das Hamburger Tierschutzgesetz ist eines der strengsten Deutschlands, wenn es um sogenannte Listenhunde geht. Die Stadt führt eine sogenannte Rasseliste mit potenziell gefährlichen Hunderassen, für Halter dieser Tiere gelten massive Einschränkungen. Die lehnen sich gegen das Gesetz auf, fordern ein Umdenken. Doch der Hintergrund des Gesetzes ist dramatisch.
Ihr Hund ist „unwiderlegbar gefährlich”
Janet Bernhardt ist am Sonntag (27. September) mit ihrer Hündin Mina auf den Rathausmarkt in der Hamburger Innenstadt gekommen. Sie will demonstrieren, gegen ein Gesetz, das sie direkt betrifft. „Mina ist eine Bullterrierhündin, und damit fällt sie unter das Hundegesetz, sogar Kategorie 1. Das heißt, sie ist als unwiderlegbar gefährlich eingestuft,” sagt Bernhardt im Gespräch mit RTL.
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Das schränke sie im Alltag massiv ein. Janet Bernhardt darf mit Mina nicht in Hamburg wohnen, sie darf mit ihr in der Hansestadt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und der Hund muss zu jeder Zeit einen Maulkorb tragen. „Wenn ich mich daran nicht halten würde, könnte es passieren, dass sie beschlagnahmt wird und dann theoretisch ins Tierheim kommt,” erzählt sie.
Hamburg ist besonders streng
Der Grund: das Hundegesetz verbietet die Haltung von bestimmten Hunderassen wie Bullterrier, American Pitbull oder Staffordshire Terrier. Weitere Rassen sind als gefährlich eingestuft, können aber durch einen Wesenstest davon befreit werden. Zudem zahlen Halter gefährlich eingestufter Hunde deutlich mehr Hundesteuer.
Wie viele Listenhunde wurden Bullterrier wie Mina ursprünglich für Hundekämpfe oder für die Jagd gezüchtet. Gewollt waren Merkmale wie hohe Schmerztoleranz und starker Biss. Kombiniert mit Körpergröße und Masse gelten sie deshalb als gefährlich. Umstritten ist, ob sie aggressiver sind als andere Hunde. Laut Hundeverordnung will die Hansestadt deshalb Gefahren abwehren, die mit dem Halten solcher Hunde verbunden sind.
Janet Bernhardt, die beim Rettungsdienst arbeitet, sieht das ganz anders. „Mina ist super lieb, wir machen mit ihr Unterricht für Feuerwehrleute und mit Rettungsdiensten zur Tierrettung. Ich bin in Schulen mit ihr,” berichtet Bernhardt im Gespräch mit RTL. Den Hund nur aufgrund seiner Rasse als potenziell aggressiv zu beurteilen, findet sie falsch. „Das ist genau so, wie wenn man sagen würde, ein Mensch mit einer bestimmten Hautfarbe, der ist definitiv gefährlich. Nichts anderes ist es hier bei Hunden,” meint Bernhardt.
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Gesetz hat traurigen Hintergrund
Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD, Anja Quast, verteidigt das Gesetz und erinnert an seine dramatische Geschichte. „Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, was dazu geführt hat, dass wir dieses Gesetz hatten. Das war der schreckliche Beißvorfall. Ich kann mich sogar noch an den Namen des Kindes Volkan erinnern,” berichtet Quast RTL. Der sechsjährige Volkan spielt im Jahr 2000 im Hof seiner Grundschule in Hamburg Wilhelmsburg Ball. Plötzlich attackieren ihn zwei Kampfhunde. Volkan hat keine Chance, er stirbt noch auf dem Hof an seinen Verletzungen. Die Hunde werden von der Polizei erschossen. Danach ist der Wunsch nach härteren Regelungen für Kampfhunde bei den Hamburgern groß. „Wir waren damals in einer Art Schockstarre und es musste geguckt werden, was kann man gesetzlich regeln?” erinnert sich Quast im Gespräch mit RTL.
Politik mahnt zur Vorsicht
Seit 2000 ist die Zahl der Beißvorfälle in Hamburg deutlich zurückgegangen, von 523 im Jahr 2001 auf 153 vor zwei Jahren. Laut Anja Quast ist das auch eine Auswirkung des strengen Gesetzes. Eine Überprüfung der Regeln steht zwar im Koalitionsvertrag, doch Quast mahnt zur Vorsicht. „Ich kann mir auch gut verstehen, dass der Erste Bürgermeister sagt: Die Sicherheit ist das Allerwichtigste,” sagt Quast. „Deshalb muss jede Form von Gesetzesänderungen den Sicherheitsaspekt auch nach oben stellen.” Laut ihr steht eine Änderung des Gesetzes sowieso erstmal nicht auf der Agenda der Regierung.
Besitzerin will weiterkämpfen
Doch für Janet Bernhardt ist das Gesetz 26 Jahre nach dem Tod von Volkan reif für eine Reform. „In anderen Bundesländern funktioniert es ja auch, in Schleswig-Holstein habe ich mit Mina überhaupt keine Auflagen,” erzählt sie. „Aber sobald es über die Grenze nach Hamburg geht, gilt: Kurze Leine und Maulkorb.” Bis das Gesetz geändert wird, will sie weiter kämpfen, mit ihrer Hündin. „Wir geben nicht auf,” sagt Bernhardt.



