Prozessauftakt im Erpressungsfall

Ist heute der Tag der Gerechtigkeit für Michael Schumacher?

von Jan Heikrodt, Valerio Magno und Fabian Klein

Beantragt Corinna Schumacher den Ausschluss der Öffentlichkeit?
Der Prozess gegen die drei Erpresser von Michael Schumacher und seiner Familie beginnt heute in Wuppertal. Die Männer drohten mit der Veröffentlichung privater Bilder, forderten 15 Millionen Euro. Corinna Schumacher wird vor Gericht als Nebenklägerin zugelassen. RTL ist vor Ort und berichtet, was im Saal vor sich geht.

Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert!

War eine Krankenschwester involviert?

Nachdem Yilmaz T. vor Gericht aussagt, dass auch eine Krankenschwester an dem möglichen Gewinn beteiligt werden sollte, unterstreicht eine Mitarbeiterin der Familie Schumacher diese Anschuldigung. „Das deckt sich mit meiner Ahnung. Herr F. und eine Krankenschwester haben sich sehr gut verstanden. Ich habe die immer zusammen gesehen.“

Lese-Tipp: Eklat vorm RTL-Mikro! Anwalt zerrt Sohn des Hauptangeklagten weg

Die Frau sei aufgrund großer Probleme mit ihrer Pflegeleistung entlassen worden. „Wir haben ein paar unschöne Dinge gesehen.
Erst ist sie ausgetreten, dann Herr F.“

Im Video: Bruder gibt Interview – Verteidiger zerrt ihn von Kamera weg

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Angestellte der Schumachers schildert den Erpressungs-Anruf

Über Markus F., der lange für die Familie Schumacher arbeitet, gelangt T. an eine Liste mit Telefonnummern. Nach mehreren Anrufen erreicht er eine Angestellte, ihre Kollegin sagt nun vor Gericht aus: „Gegenstand war ein Herr, der sagte, er hätte private Bilder von Michael. Wenn die Familie verhindern wollte, dass diese Bilder im Darknet landen, würde er ihr helfen. Er stellte sich als Mittler dar. Er wollte für die Vermittlung 15 Millionen Euro. Wir hatten einen ehemaligen Medienanwalt in Frankfurt. Ihm würde es die Festplatte geben, um zu verifizieren. Wir würden dann einen Vertrag machen, dass er der Vermittler ist. Die zweite Festplatte würde er dann persönlich vorbeibringen.“

Auch an den ehemaligen Sicherheitsangestellten F. erinnert sie sich. Er sei ein „netter und hilfsbereiter Mitarbeiter“ gewesen, mit dem es „keine Probleme” gab.

Im Bereich, in dem sich die Formel-1-Legende befindet, sei ein Computer der Pfleger, der aber „nicht ans Internet angeschlossen ist.“ Falls „jemand von der Sicherheit auf den Computer zugreifen würde, würde das hinterfragt“, erklärt die Mitarbeiterin.

Hauptangeklagter richtet sich an Familie Schumacher

Nachdem Yilmaz T. zugibt, dass die Gier nach Geld ihn zu der Erpressung verleitet habe, richtet er das Wort direkt an die Familie der Formel-1-Legende: „Sie können bitte der Familie Schumacher ausrichten, dass es mir leidtut“, bittet er die Nebenklage, die die Familie vertritt.

Generell verhält sich der Ex-Türsteher ruhig, erhebt nur nach einer Rückfrage des Anwalts von Markus F. die Stimme: „Ich habe einen großen Fehler gemacht, aber man will das nur mir in die Schuhe schieben. Ich habe Scheiße gebaut, ich stehe gerade dafür”, erklärt er erregt.

Auch sein Sohn, Daniel L., zeigt sich einsichtig. „Ich habe die Mailadresse eingerichtet und war bei dem Telefonat dabei.“ Sein Vater habe ihm versichert, dass es ein „legales Geschäft“ sei und auch ein Anwalt involviert wäre. „Ich wusste nicht, dass es um Michael Schumacher geht. Für mich war es erst mal eine berühmte Person.“ Für die Erstellung der nicht rückverfolgbaren E-Mail-Adresse sei er aber verantwortlich, gibt L. zu.

Hauptangeklagter Yilmaz T. gibt Erpressung zu

Der Hauptangeklagte Yilmaz T. gesteht: „Zum größten Teil gebe ich alles zu, aber gekauft habe ich die Bilder nicht.“ Er habe die Dateien von F. in der Coronazeit bekommen. „Die sollten verkauft werden, ich habe aber erst keine Interessenten gefunden. Dann habe ich Familie Schumacher kontaktiert.“ Bei einem Kaffee habe F., den er bereits seit einer längeren Zeit kennt, ihn über seinen Besitz der privaten Aufnahmen informiert. „Dann habe ich gesagt, ich müsste mich umhören, da kann man bestimmt was machen.“ Der Plan sei es gewesen, den Gewinn durch drei zu teilen.

„Mir wurde gesagt, dass die Dateien nicht ihm gehören, sondern einer Krankenschwester“, berichtet T. „Sie braucht Geld.“

Yilmaz T. ist der Hauptangeklagte
Yilmaz T. (stehend) ist der Hauptangeklagte
RTL

Der Hauptangeklagte erhält von F. zwei Festplatten. Auf der einen seien Bilder von Schumacher in einem schlechten gesundheitlichen Zustand gewesen, die andere beinhaltet eher private Sachen. T. kopierte alles mehrfach. Sein Sohn habe nur die Mailadresse erstellt, aber von der Erpressung nichts gewusst.

Lese-Tipp: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen drei Tatverdächtige

T. legt nach, er habe das nicht als Erpressung gesehen. „Es ist halt blöd gelaufen, was soll ich dazu sagen?“ Trotzdem gibt er sich immer wieder einsichtig. „Hinterher ist man immer schlauer. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen.“

Nebenklage von Corinna Schumacher zugelassen

Zum Start des Prozesses wird die Nebenklage von Corinna Schumacher zugelassen, die Frau des Formel-1-Weltmeisters wird durch zwei ihrer Anwälte vertreten. Vier Bilder von Michael landeten per Mail bei Familie Schumacher. Insgesamt lagen 900 Fotos und 500 Videos nach dem schweren Skiunfall vor.

Im Video: Womit wurde Familie Schumacher erpresst?

Darum geht es in dem Verfahren

Ein 53-jähriger Ex-Türsteher ist bis März 2021 als Sicherheitsmitarbeiter für die Familie Schumacher tätig. Diese Anstellung nutzt Markus F., um sich Kopien von privaten Bildern und Videos zu beschaffen. Dabei handelt es sich unter anderem um Bilder der Rennfahrer-Legende nach seinem verhängnisvollen Ski-Unfall im Dezember 2013. Diese verkauft er dann an einen weiteren Mann für eine fünfstellige Bargeldsumme. Zwei Festplatten und vier USB-Sticks mit 900 Fotos und 600 Videos landen in den Händen von Yilmaz T. aus Wuppertal.

Lese-Tipp: Das wissen wir über die mutmaßlichen Schumi-Erpresser

Markus F. und Daniel L. erwarten den Prozessbeginn
Markus F. (l.) und Daniel L. warten auf den Beginn des Prozesses
RTL

Mit mehreren Anrufen versucht er, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen. Eine Mitarbeiterin der in der Schweiz lebenden Familie verlangt daraufhin als Beweis eine Probe des Materials. Diese verschickt Yilmaz T. mithilfe seines Sohnes über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse. Der Schweizer Polizei gelingt es aber, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen. Das Vater-Sohn-Duo landet wenig später hinter Gittern, belastet dort den Sicherheitsmitarbeiter. Nun stehen alle drei vor Gericht, es drohen lange Haftstrafen.