Winterzeit ist Online-Shopping-Zeit!Pakete für den Nachbarn annehmen? Darauf solltet ihr unbedingt achten
In der App oder E-Mail steht: Paket zugestellt. Aber WO?
Wenn man im Flur oder im Briefkasten vergeblich nach einer Benachrichtigung sucht, kann das langersehnte Paket doch eigentlich nur noch beim Nachbarn sein. Aber bei welchem? Und was, wenn von dem jede Spur fehlt? Darf ich die Suche dann einstellen? Alle Fragen und Vorschriften, die ihr kennen solltet, gibt’s im Video!
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Sendung von DHL, Hermes & Co.: Pakete beim Nachbarn abgeben - wie ist die Rechtslage?
Mit Sicherheit hat jeder von uns schon mal ein Paket für den Nachbarn angenommen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten!
Zunächst ist zu klären, wer überhaupt als Nachbar gilt. Laut Anwalt Andreas Kolb ist der Begriff „Nachbar“ eng auszulegen: Als Nachbar gilt, wer nicht weit entfernt wohnt, also auf der gleichen Etage, im selben Mietshaus, maximal im selben Wohnblock.
Rechtlich gesehen ist man als hilfsbereiter Nachbar im Allgemeinen bei der Paketannahme aus dem Schneider, denn es handelt sich dabei um einen Gefälligkeitsdienst. Heißt: Wenn ihr als Wunschoption angebt, dass euer Paket bei Nachbar XY abgegeben werden soll, heißt das nicht, dass derjenige es auch annehmen muss.
Wenn ihr die Wunschoption „Beim Nachbarn abgeben“ wählt, solltet ihr das vorher mit dem entsprechenden Nachbarn absprechen. Zu klären ist vor allem, ob dieser zum erwarteten Zeitpunkt zu Hause und tatsächlich bereit ist, die Sendung entgegenzunehmen.
Ansonsten gilt laut RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss: „Wenn es am Ende bei einem Nachbarn landet, dann muss ich dem Paket trotzdem nicht ewig hinterherrennen.“ Man könne sich immer beim entsprechenden Online-Shop melden und sagen „Sorry, das Paket ist nicht bei mir angekommen, ihr müsst mir ein neues schicken.“ Perduss sagt: „Der Händler haftet, wenn das Paket nicht richtig zugestellt wird.“
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Achtung: Diese Pakete sollten Nachbarn nicht annehmen!

Grundsätzlich solltet ihr auch immer darauf achten, was ihr in welchem Zustand und für wen entgegennehmt.
Ist eine Postsendung offensichtlich beschädigt, solltet ihr das Paket erst gar nicht annehmen. Das könnte auch im Sinne des Empfängers sein, denn der hat sonst den Aufwand zu klären, wie es zu der Beschädigung gekommen ist. Auch für euch könnte das einige Probleme mit sich bringen!
Ron Perduss erklärt: „Nehme ich das Paket entgegen, hafte ich auch für das Paket! Ist der Inhalt beschädigt oder geht der Inhalt verloren, muss ich auch den Schaden tragen.“ Und das wäre natürlich mehr als ärgerlich.
Falls erst beim Auspacken die böse Überraschung blüht, hat der RTL-Verbraucherexperte einen wichtigen Tipp auf Lager: „Befürchten Sie, dass der Inhalt durch die Lieferung beschädigt wurde, dann filmen Sie das Paket beim Auspacken.“
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Betrüger nutzen Nachbarn, die Pakete annehmen, aus
Doch nicht nur bei beschädigten Paketen solltet ihr die Annahme gut abwägen, um nicht selbst in die Bredouille zu geraten!
Wie das Landeskriminalamt Berlin warnt, nutzen Betrüger nämlich immer häufiger die Hilfsbereitschaft von Nachbarn aus, indem sie unter fremdem Namen Pakete bestellen und an eine Lieferadresse senden lassen, an der sie nicht wohnen.
Dort präparieren sie den Briefkasten mit einem falschen Namen, klauen die Zustellkarte und gaukeln dem Nachbarn eine Ausrede vor, um das Paket abzuholen („neu eingezogen“, „Betreuung der Wohnung bei Urlaubsabwesenheit oder Krankenhausaufenthalt“). Bei dem Betrug seid ihr als Nachbar der letzte namentlich bekannte und nachvollziehbare Empfänger des Pakets, weshalb zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können.
Deshalb gilt: Nehmt nur Pakete von Personen an, die ihr kennt, achtet auf Auffälligkeiten an Briefkästen (zum Beispiel häufig wechselnde Namen oder neuer Briefkasten) und legt ein gesundes Maß an Misstrauen an den Tag.
Eure Meinung ist gefragt!
Die Ergebnisse dieser Umfrage sind nicht repräsentativ.
Mein Nachbar holt sein Paket nicht ab - darf ich es ihm vor die Tür legen?
Kein Paketbote darf ein Paket oder die Post einfach vor der Tür des Empfängers ablegen. Auch ihr solltet das mit dem für den Nachbarn entgegengenommenen Paket nicht tun. Denn: Nach der Annahme habt ihr die Verantwortung dafür. Das heißt, ihr handelt fahrlässig, wenn ihr dem Nachbarn die Post vor seine Tür legt. Sie könnte gestohlen werden und ihr müsstet dann für den Schaden aufkommen. Ebenso verhält es sich, wenn ihr den Inhalt des Pakets beschädigt. (lkö/vdü)
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