Nach dreister Lieferanten-Aktion!Was sind meine Rechte, wenn ein Paket nicht ankommt?

Dreiste Lieferanten-Nummer!
Frust und Ärger, wenn ein bestelltes Paket einfach nicht kommt. Oder irgendwo abgegeben wird. Das kennt wohl jeder. Aktuell zeigt sich, dass Lieferanten manchmal gar nicht erst klingeln! Wie dreist sich zwei Mitarbeiter einer Möbelfirma verhalten haben, seht ihr oben im Video. Und, weil nicht jeder Kunde weiß, was in solchen Fällen seine Rechte sind, haben wir euch hier einige Beispiele zusammengestellt.

Paket-Ärger? Wichtige Fragen und Antworten

  • Was ist eine Abstellgenehmigung?

Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen sogenannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Ihr als Empfänger benennt einen Ort – etwa die Garage, den Carport oder ähnliches–, an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass ihr dafür unterschreiben müsst.

Achtung: Falls die Ware dann wegkommt, haftet der Zustelldienst nicht. Mit dem Ablegen der Sendung am vereinbarten Ort ist die Zustellung vielmehr aus Sicht des Paketboten ordnungsgemäß erfüllt – zumindest dann, wenn der Empfänger darüber informiert wird, um das Paket umgehend an sich nehmen zu können.

Aber: Ohne eine solche Vereinbarung darf der Paketbote Sendungen nicht einfach vor die Tür oder an einen anderen Ort legen.

  • Darf ein Paket einfach beim Nachbarn abgegeben werden?

Grundsätzlich dürfte nur der Empfänger der Sendung als Abnehmer der Sendung sein. Doch leider nehmen sich die Post AG, DHL etc. das Recht in ihren AGBs vor, Sendungen auch an einen Ersatzempfänger auszuhändigen – wenn es sich bei den Sendungen nicht um Sendungen mit der Zusatzleistung „eigenhändig“ handelt.

Lese-Tipp: Paket-Ärger? Mit diesem Tool ist die Beschwerde so einfach wie noch nie

Falls ihr es beispielsweise nicht möchtet, dass die Post eure Pakete an die Nachbarn liefert, könnt ihr einen Aufkleber auf den Briefkasten kleben, der den Briefträger darüber informieren soll, dass ihr es vorzieht, eure Pakete bei der Post oder einer Paketstation abzuholen.

  • Wie erstelle ich eine Abstellgenehmigung?

Bei den meisten Paketdiensten könnt ihr euch online registrieren und als registrierter Nutzer festlegen, wo die Pakete abgegeben werden dürfen, wenn ihr nicht persönlich anwesend seid.

Bei einigen Lieferanten könnt ihr schon bei der Bestellung festlegen, was mit dem Paket geschehen soll, wenn ihr es nicht selbst annehmen könnt.

  • Was kann ich tun, wenn ein Paket verschwunden ist?

Kann der Online-Händler belegen, die Ware an die von euch angegebene Anschrift geschickt zu haben, können Kunden ihn bitten, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Auch ihr selbst habt bei den meisten Lieferanten das Recht, einen Suchauftrag zu starten.

In jedem Fall empfiehlt es sich, den Kundendienst des Lieferanten zu kontaktieren. Alle Angaben ohne Gewähr. (mjä/kko)