Bekommt die Seniorin dank RTL ihr Geld zurück? Zoff um defekten Fernseher von Saturn – Rentnerin (82) total verzweifelt!

Frau verzweifelt.
Der Kauf eines Fernsehers wurde einer Seniorin zum Verhängnis – doch wer ist hier im Recht? (Symbolbild).
Picture Alliance/iStock

Fernseher gekauft, Fernseher kaputt!
Rentnerin Gerlinde Meric hat lange auf ein neues TV-Gerät gespart, bei Saturn ersteht sie schließlich den Fernseher ihrer Wahl. Doch der ist schneller defekt, als es allen Beteiligten lieb sein dürfte. 399 Euro – einfach futsch. Der Händler behauptet, der Schaden sei selbstverschuldet, die Seniorin weist hingegen jede Schuld von sich. Verzweifelt kämpft die 82-Jährige dafür, ihr Geld zurückzubekommen, und bittet um Hilfe. RTL geht dem verworrenen Fall nach – kann der Rentnerin am Ende doch noch geholfen werden?

Rentnerin kauft TV – als das Gerät defekt ist, gibt es Ärger

Gerlinde Meric weiß nicht mehr weiter. Wie für viele Senioren hat ein funktionierender Fernseher auch für sie einen hohen Stellenwert im Alltag. Doch zu dem Zeitpunkt, als sich die 82-Jährige zum ersten Mal via Zuschauerpost bei RTL meldet, kann sie überhaupt keine Fernsehsendungen mehr anschauen – und das hat einen guten Grund.

„Am 5. Dezember 2024 habe ich den Fernseher bei Saturn in Reutlingen gekauft. Zu Hause haben wir ihn vorsichtig ausgepackt, doch es kam kein Bild, sondern nur ein Streifen auf dem TV“, berichtet Gerlinde Meric später im Gespräch mit RTL. Noch am selben Tag habe sie sich bei Saturn gemeldet, um den Schaden zu reklamieren. Dann sei sie zurück in die Filiale gefahren, doch dort habe man ihr die Schuld am Schaden gegeben.

TV von Saturn defekt.
Das Bild auf dem Fernseher, den die Seniorin Anfang Dezember in Reutlingen gekauft hat.
Meric (privat)

„Ich bin verzweifelt. Die Mitarbeiter haben behauptet, dass mir der Fernseher selbst heruntergefallen ist. Aber wenn mir das passiert wäre, dann hätte ich das doch zugegeben! Warum auch nicht?“, bekräftigt die Rentnerin. Stattdessen habe man sie vor Ort wie eine „Verbrecherin behandelt“ und sie aus für sie nicht nachvollziehbaren Gründen um eine Meldebescheinigung gebeten. Vermutlich kam es zu einem Missverständnis, weil die Deutschkenntnisse der Seniorin nicht die allerbesten sind. In der Hoffnung, dass sie ihr Geld dann tatsächlich zurückbekommen würde, sei sie zur Stadt Reutlingen aufgebrochen, habe das Dokument abgeholt und es dann bei Saturn abgegeben. Doch das Geld habe sie daraufhin trotzdem nicht zurückerhalten.

Lese-Tipp: Ruine statt Badezimmer! Krebspatient (62) lebt zwei Jahre in Schimmel-Wohnung

„Für mich ist das viel Geld, ich habe eine kleine Rente“

„Die haben gesagt, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe“, ärgert sich die 82-Jährige weiter.

Vier Wochen später schafft sich Frau Meric am 30. Dezember 2024 aus Verzweiflung ein neues TV-Gerät an. Doch der Frust über die ausbleibende Rückerstattung des defekten Fernsehers von Anfang Dezember bleibt. „Für mich ist das viel Geld, ich habe nur eine kleine Rente“, schildert Meric verzweifelt.

Fast gibt die Seniorin auf – schaltet dann aber auf Anraten von Freunden doch noch RTL ein.

Wir hören sofort bei Rechtsanwältin Nicole Mutschke nach. Müsste Saturn Frau Meric nicht die 399 Euro zurückerstatten, wenn das Unternehmen nicht belegen kann, dass die Rentnerin selbst für den Schaden verantwortlich ist?

Lese-Tipp: Frau (53) nach Knöllchen fassungslos! Stadt Koblenz erkennt Tesla nicht als E-Auto an

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Anwältin: „Käufer muss beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war“

„Wer in Deutschland Neuware bei einem Händler kauft, hat grundsätzlich den Anspruch darauf, dass diese mangelfrei ist. Wenn dies nicht der Fall ist, habe ich als Kunde sogenannte Gewährleistungsrechte. Ich kann danach verlangen, dass der Verkäufer den Mangel beseitigt oder mir eine neue, eben mangelfreie Sache liefert. Grundsätzlich muss der Käufer allerdings eigentlich beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war“, klärt die Juristin auf.

Anwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview.
Rechtsanwältin Nicole Mutschke hat den Fall für uns eingeschätzt.
RTL

Und präzisiert: „Hier hilft dem Verbraucher aber wieder das Gesetz. Danach wird vermutet, dass der Mangel direkt bestand, wenn dieser sich innerhalb eines Jahres zeigt. Diese Vermutung kann und müsste also von Saturn widerlegt werden. Problematisch wird es also dann, wenn sich aus dem Mangel zeigt, dass dieser durch unsachgemäße Behandlung des Gerätes herrührt“, so Mutschke weiter. Frau Meric fällt es schwer, dieser Beweispflicht über die Fotos des defekten Geräts hinaus nachzukommen. Die Gegenseite bleibt bei ihrer Darstellung, dass der Schaden durch Eigenverschulden herbeigeführt wurde.

Lese-Tipp: Euer Internet zu Hause ist zu lahm? Diese Rechte habt ihr!

Saturn sieht Schuld für Schaden bei Seniorin

Was sagt Saturn auf RTL-Anfrage zu dem Vorfall?

Das Unternehmen sieht die Schuld am kaputten Fernseher bei der Rentnerin. Laut Saturn habe Frau Meric den Fernseher am selben Tag im Markt in Reutlingen zurückgeben wollen, da „das Gerät nicht ihren Erwartungen entsprochen” habe. Als ursprünglichen Rückgabegrund habe sie angeblich „Nichtgefallen“ angegeben. Dem widerspricht die Seniorin, die sagt, als Grund für die Reklamation habe sie einen Defekt angemeldet.

Dann sei es zu einem Unglück gekommen. „Auf dem Weg durch den Markt in die Serviceabteilung, um hier die Rückabwicklung zu bearbeiten, kippte Frau Meric der Fernseher von ihrem Einkaufswagen. Es entstand eine Druckstelle in der Mitte des Kartons auf der Displayseite, in deren Folge es zu einer Beschädigung des Displays kam“, führt Saturn-Pressesprecherin Susanne Rath aus.

Lese-Tipp: Vorgetäuschter Eigenbedarf? Vermieter will Frau (64) kurz vor der Rente aus der Wohnung schmeißen

Aussage gegen Aussage – kann RTL trotzdem helfen?

Auf telefonische Nachfrage hin erklärt die Sprecherin weiter, dass dieser Ablauf ins Protokoll aufgenommen worden sei. Jedoch sei das beschriebene Szenario nicht von der Überwachungskamera im Geschäft festgehalten worden, weil sich der Vorfall im Eingangsbereich abgespielt haben soll. Ganz schön verworren!

Fakt ist: Jetzt steht Aussage gegen Aussage! Hat die Rentnerin überhaupt noch eine Chance darauf, ihr Geld zurückzuerhalten? Tatsächlich ja, wie sich zeigt, als RTL Kontakt zu Saturn aufnimmt: Nur einen Tag nach der ersten Anfrage meldet sich am 9. Januar 2025 ein Mitarbeiter per Mail bei der Seniorin und bittet um ihre Telefonnummer „aufgrund weiterer Fragen und Anliegen“ rund um den Fernseher. Am Telefon wird Frau Meric dann schnell klar, dass es sich um die Rückerstattung handelt.

Lese-Tipp: „Habe Angst, alles zu verlieren“ - Witwe soll 30.000 Euro Strom nachzahlen!

Rentnerin dankbar: „Mir laufen die Tränen“

Überglücklich meldet sich Gerlinde Meric dann Mitte Januar 2025 bei der Redaktion.

„Ich kann es nicht glauben, mir laufen die Tränen wieder. Ich weiß nicht, wie ich mich bei Ihnen bedanken kann“, so die Rentnerin emotional. Ende gut, alles gut? Nach dem wochenlangen Streit soll ihr das Geld für den Fernseher in Kürze überwiesen werden.

Im Video: Warum Ulrike (77) trotz Rente noch arbeiten geht

Ihr braucht Hilfe oder möchtet eure Geschichte erzählen?

Wenn auch ihr einen Fall für unsere RTL-Zuschauerpost habt, dann schreibt uns euer Anliegen per Mail an: post@rtl.de.