Ampel einigt sich auf neues Postgesetz Briefe werden teurer UND langsamer!

Wer Briefe verschickt oder erwartet, muss sich wohl auf längere Wartezeiten einstellen...
Gleichzeitig sollen die Briefe die Bürger aber zuverlässiger erreichen. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich einem Insider zufolge auf neue Details beim Postgesetz verständigt.
Post will höheres Porto
Der Kompromiss soll nun im Wirtschaftsausschuss beraten und dann noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden, erklärt ein Ampel-Vertreter Reuters. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 5. Juli zustimmen. Die Deutsche Post begrüßt die Übereinkunft, doch habe der Entwurf aus ihrer Sicht auch weiter „erhebliche Schwächen“. Der Bonner Konzern will nun rasch das Verfahren über ein höheres Briefporto vom kommenden Jahr an abschließen.
Am vierten Tag soll der Brief sicher da sein
Mit dem Gesetz soll die Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen erhalten. Derzeit müssen noch mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent müssen nach zwei Werktagen beim Empfänger ankommen.
Künftig sollen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag nach Einwurf und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Damit kann die Post auf Nachtflüge in der Briefzustellung verzichten. Zugleich soll die Zustellung aber zuverlässiger werden. „Der Gesetzentwurf erkennt wesentliche Realitäten der sich verändernden Postmärkte und einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft an”, erklärte die Post. Sie setzt nun auf eine rasche Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat - auch damit Beschäftigte und Verbraucher endlich Klarheit haben.
Ein Zusteller allein soll große Pakete nur mit Hilfsmitteln zustellen dürfen
Mit der Gesetzesänderung soll auch die Bundesnetzagentur mehr Kompetenzen bekommen. Die Bonner Behörde soll effektiver gegen „wettbewerbswidrige Preissetzungen“ vorgehen können. Änderungen gab es bei den Beratungen im Bundestag noch bei den Arbeitsbedingungen in der Branche. Pakete über 20 Kilo sollen nur noch mit „geeigneten technischen Hilfsmitteln“ von einem Zusteller allein transportiert werden dürfen. Was dies genau ist, soll aber die Regierung in einer eigenen Verordnung bis Ende 2024 festlegen.
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Zustellerfirmen sollen sich zudem bei der Netzagentur in einem Anbieterverzeichnis registrieren lassen müssen. Auftraggeber müssen dann ihre Subunternehmen nach drei Monaten und danach alle zwölf Monate auf Zuverlässigkeit überprüfen. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerrechte über Subfirmen umgangen werden. Die Vorgabe ist strenger als im Kabinettsbeschluss der Regierung von Dezember 2023 vorgesehen. (reuters/eku)































