Vor dem Jahreswechsel kräftig sparen

Fristen laufen ab! Welche Dinge wir im Dezember unbedingt noch erledigen sollten

Kalender Dezember
Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie bis zum Jahreswechsel kräftig sparen - wenn Sie die Frist bis zum 31. Dezember einhalten!
Santje09, iStockphoto

Papierkram und Organisatorisches zu erledigen macht den wenigsten von uns Spaß. Deswegen schieben viele Menschen diese Dinge bis zum letztmöglichen Zeitpunkt vor sich her. Und dieser Zeitpunkt ist jetzt! Denn es gibt noch ein paar einfache Möglichkeiten, wie Sie kräftig sparen, wenn Sie die Fristen bis zum Jahreswechsel einhalten. Um die folgenden Punkte sollten Sie sich deshalb noch vor dem 31. Dezember kümmern!

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1. Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt jetzt noch wahrnehmen

Nur wer jährlich eine Kontrolluntersuchung nachweisen kann, erhält von seiner Krankenkasse eine höhere Zuzahlung, wenn ein Zahnersatz benötigt wird. Sie haben die Vorsorge ein Jahr ausfallen lassen, zum Beispiel während der Pandemie? Nicht so tragisch. Wer sein Bonusheft zehn Jahre lang zuverlässig gepflegt hat, kann den höchsten Zuschuss erhalten, wenn ihm lediglich ein einziger Stempel fehlt. Aber er muss bei seiner Kasse einen triftigen Grund geltend machen, warum er nicht zur zahnärztlichen Vorsorge gehen konnte.

2. Noch die Steuererklärung abgeben

Wer per Gesetz keine Steuererklärung erstellen muss, macht das oft auch nicht. Doch das ist in vielen Fällen ein Fehler, weil bares Geld verschenkt wird! Im Durchschnitt bringt eine Steuererklärung nämlich mehr als 1.000 Euro ein. Am 31. Dezember 2022 läuft jedoch die Frist für freiwillige Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2018 ab.

Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen hatte, der sollte die Steuererklärung für das Jahr 2018 deshalb noch bis Jahresende einreichen. Denn dann rentiert sich in der Regel die Abgabe einer Steuererklärung. Auch Ausgaben für Kinder, die Pflege nahestehender Personen oder Spenden können abgesetzt werden.

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3. Neues Homeoffice-Zubehör anschaffen - und Steuern einsparen

Seit diesem Jahr wird automatisch ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro berücksichtigt. Um in der Steuererklärung bei den Werbungskosten mehr herauszuholen, muss dieser Betrag überschritten werden. Daher am besten alle Ausgaben rund um den Job - von den Kosten für Bewerbungen über Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, Arbeitskleidung bis zur Arbeitszimmerausstattung - von diesem Jahr addieren und anschließend entscheiden, ob sich weitere Investitionen lohnen.

Ist ein Übersteigen der Grenze in Sichtweite, lohnt es sich noch, in diesem Jahr weitere Anschaffungen zu tätigen. Vielleicht einen größeren Monitor, Farbdrucker, ergonomischen Bürostuhl oder PC-Zubehör für das Homeoffice? Oder noch schnell eine Arbeitsbrille oder Fachbücher anschaffen und eine Fortbildung zum Jahresende einplanen? Dies alles mindert die Steuerlast.

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4. Resturlaub nehmen

Sie haben noch Resturlaubstage übrig? Dann sollten Sie diese schnell noch einreichen. Denn im Bundesurlaubsgesetz in festgelegt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss – sonst verfällt er. Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen ist zwar grundsätzlich nicht unmöglich, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um den Resturlaub im neuen Jahr zu nehmen, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hier.

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5. Mehr Weihnachtsgeld durch das E-Auto

Halter eines reinen Elektroautos können noch kurzfristig ihre Treibhausgasminderungquote (THG-Quote) für das Jahr 2022 verkaufen. Je nach Händler und Marktwert kann die Prämie, die für die treibhausgasschonende Mobilität bezahlt wird, zwischen 250 und 470 Euro betragen. Die Erstattung ist somit ein schönes Weihnachtsgeld ohne großen zusätzlichen Aufwand und vor allem steuerfrei für Privatpersonen! Im Video erklärt E-Auto-Besitzer Matthias Jung, wie einfach es funktioniert.

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6. Pauschbetragsgrenze für Sparzinsen überprüfen

Die Lohnsteuerhilfe Bayern (LOHI) rät: Sparer sollten vor Jahresende noch überprüfen, in welcher Höhe sie bei welchen Banken Gewinne erzielt haben. Denn: Jeder Sparer kann einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr für Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden in Anspruch nehmen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich diese Freigrenze auf 1.602 Euro und ist beliebig zwischen den Ehepartnern aufteilbar.

Wird der Freistellungsauftrag bei Bedarf noch kurzfristig bei den verschiedenen Banken so angepasst, dass die Gewinne nirgendwo über der festgelegten Grenze liegen, werden unnötige 25 Prozent Abgeltungssteuer und eventuell die Kirchensteuer und der Soli umgangen. Sind keine Kapitalertragsteuern abgeführt worden, kann bei der Steuererklärung zudem auf die Anlage KAP verzichtet werden. Eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum Januar ist derzeit von der Bundesregierung in Planung.

7. Zu viel für die Kfz-Versicherung gezahlt?

Laut dem Vergleichsportal Verivox können sich Autofahrer am Jahresende relativ einfach zu viel gezahlte Beiträge zurückholen: Der Kfz-Versicherungsbeitrag wird anhand der Laufleistung berechnet. Wer zum Beispiel wegen Homeoffice deutlich weniger gefahren ist, kann das seinem Versicherer am Jahresende mitteilen. Wenn dadurch der Beitrag sinkt, wird die Ersparnis rückwirkend zurückgezahlt. (dpa/dhe)