Hundesitter, Sonnenbrille, Zahnspangen und mehr

10 Dinge, von denen Sie garantiert nicht wussten, dass sie steuerlich absetzbar sind

Steuerrückzahlung macht glücklich
Hätten Sie gewusst, dass Sie auch Medikamente von der Steuer absetzen können?
HbrH, iStockphoto, iStock

Es ist einiges für Sie drin!

Papierkram erledigen macht den wenigsten von uns Spaß, deswegen schieben viele Menschen zum Beispiel ihre Steuererklärung vor sich her. Dabei gibt es nämlich einiges für Sie herauszuholen! Wir haben hier einmal zehn Dinge für Sie zusammengestellt, von denen Sie wahrscheinlich nicht gedacht hätten, dass Sie die von der Steuer absetzen können.

#1 Fitnessstudio

Deutschland hat Rücken – und das konstant. Durch weniger gute Bürostühle im häuslichen Umfeld kommen aus dem Homeoffice demnächst wahrscheinlich noch mehr Geplagte hinzu. Da hilft nur: Bewegung – zum Beispiel im Fitnessstudio. Attestiert Ihnen der Hausarzt, dass Sie das Training zur Linderung Ihrer Beschwerden brauchen, können Sie dieses Attest im Gesundheitsamt vorlegen. Dort wird ein Amtsarzt die Diagnose überprüfen. Die Fitnesseinheiten müssen allerdings auch zumindest teilweise ärztlich oder krankengymnastisch begleitet werden, damit das Ganze dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar ist.

#2 Sonnenbrille, Brille und Kontaktlinsen

Unter bestimmten Umständen können Sie auch Ihre Sonnenbrille steuerlich geltend machen.
Unter bestimmten Umständen können Sie auch Ihre Sonnenbrille steuerlich geltend machen.
ebe htf, picture alliance / dpa, David Ebener

Ja, auch eine Sonnenbrille können Sie unter Umständen von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Sonnenbrille eine Sehstärke aufweist und vom Arzt verschrieben wurde. Nur dann handelt es sich um eine Aufwendung, die als außergewöhnliche Belastungen anzusehen ist. Gleiches gilt natürlich für eine Brille ohne Sonnenschutz sowie für Kontaktlinsen. Aber Achtung: Das Finanzamt rechnet eine zumutbare Eigenbelastung an. Einen Teil der Kosten müssen Sie wahrscheinlich schon übernehmen. Außerdem gilt übrigens: Wer zum Augenarzt oder Optiker fährt, kann die Fahrtkosten ebenso als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.

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#3 Zahnspange

Das Gleiche gilt übrigens auch bei anderen Medizinprodukten wie zum Beispiel bei Zahnspangen. Denn sämtliche Zahlungen für Ihre Zahnregulierung oder eben für die Zahnregulierung Ihrer Kinder können über den Posten außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Steuerlich angeben kann der Steuerzahler nur die Kosten, die er selbst tragen musste und nicht von einer Versicherung erstattet bekommt. Außerdem erkennt das Finanzamt nicht den vollen Betrag an, sondern rechnet die sogenannte zumutbare Belastung an.

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#4 Rezeptfreie Medikamente

Meistens sind die Arznei-Rezepte vom Arzt rosafarben – heißt: Die Krankenkasse zahlt. Was aber, wenn Sie von Ihrem Arzt ein grünes Rezept bekommen? Denn seit 2004 müssen Patienten die Kosten für rezeptfreie Medikamente selbst begleichen. Um frei verkäufliche Arzneimittel trotzdem verschreiben zu können, haben Ärzte- und Pharmaverbände das sogenannte grüne Rezept ins Leben gerufen. Ihr Arzt benutzt es, wenn er die Verschreibung eines solchen Medikaments für sinnvoll hält. Bekommen Sie dafür von der Kasse kein Geld zurück, können Sie es bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Dazu muss aber auch wieder die zumutbare Belastungsgrenze überschritten sein.

#5 Allergiematratze

Allergiker brauchen oft spezielle Matratzen und für Allergiker geeignetes Bettzeug. Nicht immer übernehmen die Krankenkassen die Kosten dafür. Auch in diesem Fall können chronische Allergiker die Allergiematratze und das Bettzeug als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Allerdings braucht es hierfür ein Gutachten von Amtsarzt oder Vertrauensarzt. Ein Facharztgutachten oder gar eine ärztliche Empfehlung reichen nicht aus.

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#6 Feier mit Kollegen

Bedingung für die steuerliche Absetzbarkeit einer Einstandsparty ist, dass nur Arbeitskollegen eingeladen wurden.
Bedingung für die steuerliche Absetzbarkeit einer Einstandsparty ist, dass nur Arbeitskollegen eingeladen wurden.
Paul Bradbury, iStockphoto, iStock

Wer aus beruflichen Gründen eine Feier veranstaltet, kann die Kosten dafür tatsächlich in die Steuererklärung eintragen. Allerdings entscheidet sich im Einzelfall, ob das Finanzamt die Kosten wirklich anerkennt. Ein Dienstjubiläum gilt zum Beispiel als ein berufsbezogenes Ereignis, ebenso wie eine Einstands- und Abschiedsfeier. Eine Geburtstagsfeier ist eigentlich kein beruflich motiviertes Fest. Trotzdem lassen sich die Aufwendungen gegebenenfalls als Werbungskosten absetzen. Bedingung hierfür ist, dass nur Arbeitskollegen eingeladen wurden.

#7 Haustier-Babysitter

Die Haustier-Betreuung in den eigenen vier Wänden kann als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Das Füttern, die Fellpflege und die notwendigen Reinigungsarbeiten – sogar das Ausführen und Spielen mit dem Tier – sind Aufgaben, die regelmäßig anfallen und üblicherweise vom Besitzer selbst erledigt werden, so ein Gerichtsurteil. Dementsprechend können die Kosten, die bei längerer Abwesenheit entstehen, dafür auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Aber Achtung: Kommt Ihr Haustier in eine Pension oder Ähnliches, können Sie die Kosten nicht absetzen. Für eine Steuerersparnis muss das Tier auf jeden Fall bei Ihnen zu Hause betreut werden. Ausnahme: Seit 2017 ist auch der Gassi-Service absetzbar. Die Anbieter sollten ein Gewerbe angemeldet haben und - natürlich - auf Rechnung arbeiten.

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#8 Samenspende und künstliche Befruchtung

Auch die Kosten für eine künstliche Befruchtung können Paare und Singles unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt sogar auch für die Spermien eines anonymen Spenders. Die Fremdsamen-Befruchtung sei eine medizinische Maßnahme, insofern sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Aber auch eine alleinstehende Frau über 40 kann die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, wenn sie krankheitsbedingt unfruchtbar ist, so ein Urteil des Finanzgerichts Münster im Jahr 2020.

#9 Taubenabwehr und Schädlingsbekämpfung

Bei Ihnen zu Hause wimmelt es nur so vor Tauben oder Sie haben Probleme mit Schädlingen in der Wohnung? Sie selbst oder ihr Vermieter hat dagegen Maßnahmen eingeleitet? Sie können diese Kosten als Haus- oder Wohnungsbesitzer steuerlich geltend machen. Wenn Sie Mieter sind, sollten die Kosten in Ihrer Betriebskostenabrechnung auftauchen. 20 Prozent der Kosten werden Ihnen von der Steuer rückerstattet. Auch wer einen Handwerker mit Arbeiten zu Hause beauftragt, kann die Rechnung häufig zu 20 Prozent absetzen. Diese Steuerermäßigung ist auch als "Handwerkerbonus" bekannt.

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#10 Steuern beim Lottogewinn

Zugegeben: Die Chancen, von einem Blitz getroffen zu werden, sind höher als ein 6er im Lotto. Das Gute: Sollten Sie zu den sehr wenigen Lottospielern gehören, die mal das große Los ziehen, müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass sie danach der Steuerblitz trifft. Denn: Ein Lottogewinn ist Glückssache und fällt dadurch nicht unter eine der Einkunftsarten, die in § 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes geregelt sind. Resultat: Für einen Lottogewinn werden keine Steuern fällig.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

GUT ZU WISSEN: Steuererklärung - die 10 häufigsten Steuer-Irrtümer

Eine Steuererklärung erinnert viele Menschen an lästige Hausaufgaben in der Schule. Doch die Mühe lohnt sich: Im Durchschnitt gibt es 1.000 Euro zurück. Beim Thema Steuern gibt es jedoch viele Irrtümer, die in manchen Fällen sogar zu Strafen führen können. Das Verbrauchermagazin Finanztest klärt auf, welche die häufigsten sind.