Kind soll mehrere Minuten allein gewesen seinFünfjährige gerät unter Wasser und stirbt! Hat die Schwimmlehrerin zu spät reagiert?

Der Badeunfall in Frankfurt-Rödelheim endete tödlich. (Symbolbild)
Die Angeklagte soll weder nach einer Übung noch beim späteren Verlassen des Beckens die Kinder durchgezählt haben. (Symbolbild)
Ole Spata/zb/dpa
von Kai Bülter

Sie bemerkte das Kind offenbar nicht!
Rund zwei Jahre nach dem Tod einer Fünfjährigen während eines Schwimmkurses in Hamburg steht die Schwimmlehrerin des damaligen Kurses seit dem 24. September vor dem Hamburger Amtsgericht. Sie ist angeklagt wegen fahrlässiger Tötung. Das Kind soll damals allein gelassen worden sein.

Mädchen soll Schwimmhilfe verloren haben

Das Mädchen nimmt am Nachmittag des 4. Oktober 2023 als eines von zehn Kindern an einem Anfängerkurs mit Schwimmhilfen in einem Hallenbad im Stadtteil Niendorf teil. Die angeklagte Schwimmlehrerin kümmert sich laut Staatsanwaltschaft während des Kurses zeitweise um ein weinendes Kind. Dabei bemerkt sie offenbar nicht, dass die Fünfjährige ihre Schwimmhilfe verliert und unter Wasser gerät.

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Verschwinden des Mädchens fällt offenbar zunächst nicht auf

Weder nach der Übung noch beim späteren Verlassen des Beckens soll die Angeklagte die Kinder durchgezählt haben. Das Fehlen des Mädchens fällt ihr offenbar erst auf, als das Kind bereits mindestens drei Minuten unter Wasser treibt. Trotz Reanimationsmaßnahmen verstirbt die Fünfjährige einen Tag später an den Folgen eines Sauerstoffmangels. Laut Anklage hätte der Tod verhindert werden können, wenn die Frau die anderen Kinder während der Betreuung des weinenden Kindes aus dem tiefen Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.

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Betreiber reagiert

Seit dem tragischen Unglück hat der Hamburger Schwimmbad-Betreiber „Bäderland“ die Sicherheitsmaßnahmen von Schwimmkursen verbessert. Mittlerweile haben nun auch diensthabende Wasseraufsichten am Beckenrand zusätzlich einen Blick auf die Kurse, außerdem plane man in Zukunft laut Sprecher Michael Dietel auch den Einsatz von KI-basierten Wasseraufsichten mit Videofunktion. Sollte die Schwimmlehrerin verurteilt werden, kann das Strafmaß von einer Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe reichen.

Verwendete Quellen: DNF, eigene RTL-Recherche