Urteil in Wuppertal - auch Bewährungen ausgesprochenSchumi-Erpresser muss drei Jahre in Haft
Sie wollten 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher.
Das Geld werden sie aber niemals sehen, stattdessen muss der Hauptangeklagte Yilmaz T. drei Jahre in den Knast. Sein Sohn Daniel L. bekommt sechs Monate auf Bewährung, zwei Jahre muss sich Markus F. bewähren. „Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll. Es tut mir leid. Ich schäme mich“, sagte T., als ihm vom Gericht das letzte Wort erteilt wurde. Er werde für das, was er getan habe geradestehen und das Urteil akzeptieren, kündigte er an.
Das Urteil im Schumacher-Prozess ist gefallen
„Ich sehe den Sachverhalt als erwiesen an“, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. Die Geständnisse der Angeklagten Daniel L. und Yilmaz T. seien glaubhaft. Er forderte drei Jahre Haft für Yilmaz T., vier Monaten auf Bewährung für Daniel L. und ein Jahr auf Bewährung für Markus F.
Sven Schnitzer, der Anwalt der Familie Schumacher hielt diese Forderungen für zu niedrig. Er forderte ein Jahr Haft für Daniel L., drei Jahre für Yilmaz T. und für Markus F. sogar vier Jahre. „Das beantrage er aber nur, weil am Amtsgericht nicht mehr geht“, erklärt er.
Die Verteidiger forderten Freispruch für Markus F., weil ihm eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen sei. Daniel L.s Verteidiger sagte: „Ich möchte das Gericht um eine milde Strafe bitten.“ Sein Mandant habe nur einen „kleinen“ Beitrag zur Tat geleistet. Yilmaz T.s Anwalt hielt eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten für den Hauptangeklagten für angemessen.
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Erpressung in einem besonders schweren Fall
Der Hauptangeklagte Yilmaz T. habe sich der Erpressung in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht, begründet das Gericht sein Urteil. „Es ist beim Versuch geblieben, weil die Behörden ihn vor der Vollendung festgenommen haben“, so das Gericht. Mildernd habe sich ausgewirkt, dass T. kooperiert und andere Täter genannt hat. Die übrigen Angeklagten kommen mit Bewährung davon, weil ihr Tatbeitrag gering war. Daniel L. habe zudem Reue gezeigt und gestanden.
Hauptangeklagter drohte mit Veröffentlichung sensibler Fotos von Schumacher
Markus F. war bis März 2021 als Sicherheitsmitarbeiter für die Familie Schumacher tätig. Der Hauptangeklagte Yilmaz T. gestand, zwei Festplatten von F. gekauft zu haben. Auf den Datenträgern waren private Fotos und Videos, sowie die Krankenakte von Michael Schumacher gespeichert. T. gestand, dass er damit versucht habe, die Familie der Formel-1-Legende zu erpressen.
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Er drohte, die Dateien zu veröffentlichen und forderte 15 Millionen Euro. Sein Sohn Daniel L. richtete ihm dafür eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse ein. Nach der Festnahme belastete das Vater-Sohn-Duo den Sicherheitsdienst-Mitarbeiter Markus F. Darum mussten sich nun alle drei vor Gericht verantworten. F. selbst bestreitet die Vorwürfe.
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Die Daten, die sich Yilmaz T. beschafft hatte, wurden von der Staatsanwaltschaft als „hochbrisant“ eingestuft. „Wir haben hier einerseits Bilder der Familie auch von Herrn Schumacher selber, sowohl vor als auch nach dem Unfall. Und wir haben eine Kopie der Krankenakte bei den Daten“, so Oberstaatsanwalt Baumert. Michael Schumacher wird nach seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er erlitt damals eine schwere Kopfverletzung. (jgr)