Änderung im Supermarktregal
Mogelpackungen müssen in Frankreich ab jetzt gekennzeichnet werden

Ist das ein Vorbild für uns?
Die Verpackung schrumpft und der Preis steigt - die sogenannten Mogelpackungen sorgen für Ärgernis beim Einkaufen. Aber Frankreich will dem jetzt ein Ende setzen und geht einen neuen Schritt. Ist dieser Weg auch in Deutschland denkbar?
Hinweis im Supermarktregal vorgeschrieben
In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler von Montag an Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Es gehe dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird. Diese Praxis sei zwar nicht verboten, stoße aber häufig auf Kritik, da sie von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt wird. Für eine Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgröße ist nun in Frankreich ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der benennt, wie sich die Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben. Die Regelung gilt für Lebensmittel und übrige Produkte, und zwar für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken der Supermärkte.
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Im Video: Bringt die Kennzeichnung wirklich was?
Verbraucherschützer fordern Regelung auch in Deutschland
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden”, sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Pop. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im vergangenen Jahr wurden mit mehr als 100 Produkten so viele Beschwerden verzeichnet wie noch nie. Einige Hersteller reduzieren die Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis, andere tauschen hochwertige Zutaten gegen kostengünstigere aus. Besonders viele Mogelpackungen gibt es demnach bei Genuss-Lebensmitteln wie Schokolade, Keksen und Chips. In den meisten Fällen sind Markenartikel betroffen. „Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen”, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, Michael Knobloch.
Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hatte in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Das Vorhaben befindet sich nach Angaben eines Sprechers weiterhin in der Ressortabstimmung. Wie Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, konnte mit den anderen Bundesministerien dazu leider bislang keine Einigung gefunden werden. „Da viele Lebensmittel in der gleichen Verpackung in mehreren Mitgliedsstaaten vermarktet werden, sind zudem einheitliche europäische Anforderungen besonders sinnvoll.” (jsi/dpa)