Givami G. stalkte und erstach seine Ex

Milenas Mörder muss lebenslang in Haft

von Karl Wirz und Patricia Kiel

Endlich Gerechtigkeit für Milena!
Auf bestialische Weise wird Milena mit gerade einmal 28 Jahren aus dem Leben gerissen. Ihr Ex tötete sie mit 41 Messerstichen und hat heute dafür vom Landgericht in Marburg sein Urteil erhalten. Er muss lebenslang in Haft wegen Mordes.

Familie und Freundinnen erleichtert

Es war ein aufsehenerregender Fall: Nach einem Clubbesuch lauert ihr damaliger Noch-Ehemann Milena an ihrer Wohnadresse auf. Sie hat ihn aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen, er sie daraufhin gestalkt und bedroht. Schon in der Vergangenheit soll es immer wieder zu Gewaltausbrüchen gekommen sein. Immer zum Nachteil von Milena.

Seit etwa einem Jahr sitzt der Täter in U-Haft, hat bei bisherigen Prozessterminen kaum eine Miene verzogen. Der heute 35-jährige macht nur wenige Angaben vor dem Landgericht Marburg, wo gegen ihn verhandelt wird, sitzt in manchen Verhandlungen teils mit geschlossenen Augen auf der Anklagebank. Beim heutigen Prozesstag hingegen entschuldigt er sich bei den Angehörigen.

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Welches Leid er angerichtet hat, muss ihm bewusst sein. Gutachter stufen ihn als voll schuldfähig ein. Mehrfach hat er seine Ex in der Vergangenheit bedroht, angegeben, ihr Leben zerstören zu wollen. Laut Gutachten wirft Milena ihn im Januar 2022 aus der gemeinsamen Wohnung. Der Gutachterin gegenüber bestätigt er, Milena daraufhin ständig angerufen zu haben – angeblich, so gibt Givami G. an – sei es ihm nur darum gegangen, das gemeinsame Kind sehen zu dürfen. Das Gericht erkennt in seinem Handeln zwar ein Rachemotiv und Heimtücke, jedoch keine niedrigen Beweggründe für seine Tat.

Im Video: Junge Mutter mit 41 Messerstichen ermordet

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Landgericht Marburg: Richter zur Urteilsbegründung

Angesetzt waren insgesamt zehn Prozesstage. Zwei Sachverständige und rund 30 Zeugen wurden gehört. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft für Givami G., zudem sieht sie eine besondere Schwere der Schuld. Dieser Ansicht folgt das Gericht jedoch nicht, da der Angeklagte keine Vorstrafen hat und sich direkt geständig zeigte.

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Besonders das kaltblütige Vorgehen während der Tat, ist für die Urteilfindung wichtig gewesen: Die große Anzahl der Messerstiche, aber besonders deren Platzierung, sprechen für ein geplantes Vorgehen mit Tötungsabsicht. Ausschlaggebend war auch der Aspekt, dass von hinten auf Milena eingestochen wurde, sie somit völlig arglos und hinterrücks umgebracht wurde.

Die Staatsanwaltschaft möchte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, da nach ihrer Ansicht auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe vorliegt. „Er hat ihr das Lebensrecht abgesprochen. Da er keine Beziehung mit ihr haben konnte, sollte auch das Opfer kein Leben mehr haben“, sagt Staatsanwältin Lena Löwer im RTL-Interview. Auch Milenas Freundin Tanja, die den Prozess verfolgte, hätte sich eine härtere Strafe gewünscht, sie sagt: „Für diese Tat wird es für mich keine gerechte Strafe geben.“ Der Verteidiger des Angeklagten, Sascha Marks, gibt an, das Urteil am Bundesgerichtshof überprüfen lassen zu wollen.