Mord statt Totschlag
Gewalt an Frauen: SPD-Politiker fordern lebenslange Haft für Femizide
Immer wieder werden Frauen umgebracht, nur weil sie Frauen sind. Meist passiert das in einer Beziehung. Die vorsätzliche Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, nennt sich Femizid. Doch der Täter wird nicht immer wegen Mordes verurteilt, sondern erhält durch mildernde Umstände eine deutlich geringere Strafe. Das muss sich dringend ändern, fordern nun SPD-Politiker aus Bund und Ländern.
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Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch die Hand ihres Partners
Wenn eine Frau in Deutschland von ihrem Partner getötet wird, wird im Recht und in den Medien häufig verharmlosend von einem „Beziehungsdrama“ oder einer „Familientragödie“ gesprochen. Häufig wurde der Täter wegen Totschlags verurteilt, die aufgewühlte emotionale Situation des Täters wurde dabei als strafmildernd betrachtet, sein patriarchales Besitzdenken, das der Frau kein Leben ohne ihn zugestand, dagegen nicht als strafverschärfend. Er bekam also eine geringere Strafe, als wenn er wegen Mordes verurteilt wurde.
Nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes kommt es deutschlandweit etwa jeden Tag zu einem polizeilich registrierten Tötungsversuch an einer Frau. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners – 2015 waren es etwa 135, 2020 dann 139 Fälle, 2021 waren es 113 Fälle. Zum Vergleich: Im selben Jahr starben 14 Männer durch die Hand ihrer (Ex)Partnerin.
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Umfrage: Sollten Femizide härter bestraft werden?
Anmerkung der Redaktion: Ergebnisse unserer Opinary-Umfrage sind nicht repräsentativ.
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„Ein Femizid ist ein Femizid und darf nicht als „Ehrenmord“ oder „Eifersuchtsdrama“ verharmlost werden.“
SPD-Rechtspolitiker aus Bund und Ländern fordern deshalb jetzt eine härtere Bestrafung von tödlicher Gewalt gegen Frauen. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, müsse dies künftig als Femizid anerkannt und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden, heißt es in einer Erklärung, die die SPD-Rechtspolitiker bei einem Treffen in Stuttgart kurz vor dem Weltfrauentag am 8. März verabschiedeten. „Geschlechtsspezifische Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen strafschärfend berücksichtigt werden“, heißt es in dem Papier.
Diese Taten richteten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und seien geprägt von patriarchalem Besitzdenken, betonte die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. „Das ist frauenfeindlich, diskriminierend und verletzt den Grundsatz der Geschlechtergleichheit.“
Der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, bezeichnete Gewalt gegen Frauen in Deutschland als ein „strukturelles Problem“. „Ein Femizid ist ein Femizid und darf nicht als „Ehrenmord“ oder „Eifersuchtsdrama“ verharmlost werden.“
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SPD fordert Verbot von "Gehsteigbelästigungen" im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen
Auch wollen die Sozialdemokraten sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen verbieten. Vor Beratungsstellen, aber auch vor Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornähmen, komme es verstärkt zu Aktionen von Abtreibungsgegnern, heißt es in dem Papier. „Dies geschieht zum Beispiel durch sogenannte Mahnwachen, durch gezielte Ansprache oder Beschimpfung der schwangeren Frauen.“ Diese „Gehsteigbelästigungen“ stigmatisierten Ratsuchende, setzten sie massivem psychischem Druck aus und behinderten den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Außerdem fordern die SPD-Rechtspolitiker in der Erklärung ein gerichtliches Verfahren, um anonyme Social-Media-Accounts zügig sperren zu können und Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Gewalt gegen Frauen müsse zudem in familienrechtlichen Verfahren stärker berücksichtigt werden, etwa bei Sorge- und Umgangsverfahren. „Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden.“ Außerdem verlangen die Sozialdemokraten mehr Prävention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern. (khe/mit dpa)
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