40 Tage gegen Schwangerschaftsabbrüche

Abtreibungsgegner bekommen vorerst grünes Licht für Demo-Marathon

Sie setzen sich für ungeborenes Leben und gegen Schwangerschaftsabbrüche ein – und das mit allen Mitteln: Mit einer 40-tägigen Gebetswache vor der Familienberatung „Pro Familia“ in Frankfurt – von Aschermittwoch bis Palmsonnatg täglich von 12 bis 16 Uhr – will eine Gruppe von Abtreibungsgegnern ihre Meinung kundtun und Frauen vor Ort von ihrer Entscheidung abbringen. Und das dürfen die Aktivisten jetzt auch offiziell – mit Erlaubnis des Verwaltungsgerichts.

Zwingende Beratung vor Schwangerschaftsabbruch

Der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist nicht nur oft mit großen Emotionen für eine Frau verbunden. Wenn die Betroffene sich für eine Abtreibung entscheidet, muss auch die rechtliche Lage geklärt sein. Das heißt: Vor einem Abbruch – ob aus medizinischen oder persönlichen Gründen, – muss sie sich von einer staatlich anerkannten Stelle wie zum Beispiel Pro Familia beraten lassen.

Keine Einschränkung für "Euro Pro Life"-Aktivisten

Und hier an der Zweigstelle von Pro Familia in Frankfurt kommen die Abtreibungsgegner von „Euro Pro Life“ zum Einsatz: Vor Ort wollen sie die Frauen u.a. mit „Gebet für das Leben“-Plakaten von einem Schwangerschaftsabbruch abhalten. Sicherlich zusätzlich belastend für die Schwangeren, doch das Recht gibt den christlichen Fundamentalisten „Euro Pro Life“-Aktivisten Recht: Der ursprüngliche Antrag der Stadt Frankfurt, dass die Abtreibungsgegner nur außerhalb der Pro Familia-Öffnungszeiten ihre Meinung direkt vor der Zweigstelle kundtun dürfen, hat das Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingeordnet. Gegen den Beschluss kann allerdings Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Rückendeckung für schwangere Frauen: Die Linke hat sich dem Protest entgegengesetzt.
Rückendeckung für schwangere Frauen: Die Linke hat sich dem Protest entgegengesetzt.
Pascal Rudolph, RTL, RTL Hessen
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Gericht: "Es gibt keinen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen"

Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung für den uneingeschränkten Protest folgendermaßen: Artikel 8 des Grundgesetzes sichere den Grundrechtsträgern zu, über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung selbst zu bestimmen. Durch die von der Stadt angeordneten zeitlichen und örtlichen Einschränkungen werde in dieses Grundrecht eingegriffen.

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Es gibt „keinen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen“. Dies gelte auch für den sensiblen Tätigkeitsbereich seitens der von Pro Familia wahrgenommenen Schwangerenberatung, hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Die Empfindungen der schwangeren Frauen wie „gefühlte Beeinträchtigung“ seien keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.