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Abtreibung

Schwangere ziehen aus unterschiedlichen Gründen eine Abtreibung in Betracht. Was Sie über den Schwangerschaftsabbruch wissen müssen.

Abtreibung picture alliance / Bildagentur-online

Der Begriff Abtreibung wird umgangssprachlich häufig für einen Schwangerschaftsabbruch genutzt. Man versteht darunter eine willentliche Beendigung einer Schwangerschaft aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen. In Deutschland treiben jedes Jahr fast 100.000 Frauen ab.

Rund 70 Prozent aller Abtreibungen in Deutschland werden mithilfe der Absaugmethode durchgeführt. Eine Absaugung des Embryos ist ungefähr bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich. Der Eingriff wird ambulant unter lokaler Betäubung oder unter einer leichten Narkose durchgeführt. Mithilfe einer Kugelzange dehnt der Arzt die Öffnung des Muttermundes und saugt mit einem Röhrchen den Embryo sowie die aufgebaute Schleimhaut der Gebärmutter ab.

Alternativ kann auch ein medikamentöser Abbruch erfolgen. Dazu erhalten die Frauen ein Medikament, das zum einen die Wirkung des schwangerschaftserhaltenden Hormons Progesteron blockiert und zum anderen eine Öffnung des Muttermundes bewirkt. In der Folge stößt die Gebärmutter sowohl den Fruchtsack als auch den Embryo aus. Der Vorgang des medikamentösen Schwangerschaftsabbruches ähnelt einer spontanen Frühgeburt.

Bei der Kürettage, auch als Ausschabung bekannt, dehnt der Arzt den Muttermund auf und schabt mit einem löffelförmigen Instrument die Gebärmutter mit dem Embryo aus. Nur in sehr seltenen Fällen erfolgt aus medizinischen Gründen ein Schwangerschaftsabbruch durch eine Entfernung der kompletten Gebärmutter.

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland normalerweise rechtswidrig, aber straffrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Abtreibung auch nicht rechtswidrig sein. Grundsätzlich darf man ein Ungeborenes nur innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis abtreiben. Der Zeitpunkt der Empfängnis ist rund zwei Wochen nach der letzten Regel. Da die ärztliche Berechnung der Schwangerschaftswoche immer vom Zeitpunkt der letzten Regel ausgeht, ist eine Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich.

Bestehen weder medizinische noch kriminologische Indikationen, die einen Abbruch rechtfertigen, ist eine Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch nötig. Weitere Informationen zum Thema Abtreibung lesen Sie bei RTL News.