Auch Deutschland am Pranger Amnesty: Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Europa bedroht

Frau mit einem Transparent, auf dem „My Body, My Choice” (Mein Körper, meine Wahl) steht
Frau mit einem Transparent, auf dem „My Body, My Choice” (Mein Körper, meine Wahl) steht
Amparo Garcia V

Amnesty schlägt Alarm!
Die Menschenrechtsorganisation sieht das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Europa bedroht. Es bestehe die „ernsthafte Gefahr“, dass „hart erkämpfte Erfolge im Bereich der reproduktiven Rechte durch eine Welle rückschrittlicher Maßnahmen rückgängig gemacht“ heißt es in einem am Bericht zur Lage in 40 europäischen Ländern. Die Lage in Deutschland wird in dem Papier mehrfach negativ hervorgehoben.

Abtreibung in Deutschland zu teuer und zu umständlich

Mit Blick auf die Lage auf dem Kontinent betont Amnesty insbesondere die „Anti-Gender-Bewegung“ und „populistische Politiker“, denen die Organisation „autoritäre Methoden“ vorwirft. Vor diesem Hintergrund müssten Regierungen und Behörden „entschlossen handeln, um die Abtreibungsvorschriften mit internationalen Standards in Einklang zu bringen, indem sie Abtreibungen entkriminalisieren, bestehende Zugangsbarrieren beseitigen und sich entschieden gegen alle Bestrebungen von Anti-Rechte-Gruppen wehren, die den Zugang der Menschen zu sicheren und zeitnahen Abtreibungsleistungen gefährlich behindern.“

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Mit Blick auf Deutschland hebt Amnesty hervor, dass die Kosten für eine Abtreibung „unerschwinglich“ sein könnten, sofern sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Deutschland gehöre zu den sechs europäischen Ländern, die sowohl „medizinisch unnötige“ Wartezeiten vor dem Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch und eine vorgelagerte verpflichtende Beratung vorsähen.

Zudem erwähnte Amnesty Deutschland neben Polen, Österreich und Frankreich als eines der Länder, in denen Beratungszentren zu Schwangerschaftsabbrüchen von Abtreibungsgegner angegriffen worden seien.

Abtreibungen sind in Deutschland laut Paragraf 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich verboten. Sie bleiben aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn sich die Betroffene mindestens drei Tage vorher professionell beraten lässt. (AFP)