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Die wichtigsten Änderungen im August: Gehaltserhöhungen, Android-Update und mehr

Der Sommer geht in den Endspurt – und die Entwicklung des neuesten Smartphone-Updates ebenfalls: Der Release von Android 14 wird noch im Spätsommer erwartet. Außerdem können sich viele Menschen in Deutschland über eine Gehaltserhöhung freuen. Für bestimmte Lampen und wichtige Finanz-Erklärungen läuft hingegen die Frist ab. Diese Änderungen bringt der August!

Update für Smartphones: Android 14 in den Startlöchern

Google bewegt sich mit großen Schritten auf das neueste Update von Android zu. Bis Ende Juli läuft Android 14 noch in der Beta-Phase, anschließend ist die Veröffentlichung der finalen Version geplant. Da der zeitliche Verlauf dem letzten Update sehr ähnelt, könnte es laut „Android Authority“ schon im August soweit sein. Wie bisher wird das Update zuerst auf den Pixel-Smartphones von Google ausgespielt, bevor Samsung und Co. folgen.

Mit der neuen Version wird zum Beispiel die App Health Connect fester Bestandteil, mit der Gesundheitsdaten zu Schlaf, Fitness, Zyklus und mehr zusammengeführt werden können. Die Akkulaufzeit soll offenbar verbessert werden, die Schriftgröße bis auf 200 Prozent gezoomt werden können.

Bei Fotos wird zukünftig Ultra-HDR für kräftigere Farben und stärkere Kontraste unterstützt. Will eine App Standortdaten mit Drittanbietern teilen, bekommen User eine Benachrichtigung. Und es sollen Bildschirmaufnahmen von einzelnen Apps gemacht werden können, ohne dabei auch die Statusleiste und Benachrichtigungen mitzuschneiden.

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Im Video: Gut und günstig: Die besten Smartphones bei Stiftung Warentest

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Verbot für Leuchtstofflampen

Das umwelt- und gesundheitsschädliche Quecksilber ist eigentlich seit 15 Jahren in Elektro- und Elektronikgeräten verboten, für einige Leuchtstofflampen galten bis zu diesem Jahr noch Ausnahmen. Nachdem gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie bereits seit Februar für einige Typen ein Produktionsverbot gilt, folgt am 25. August der Stopp für Leuchtstofflampen in Röhrenform (Typen T5 und T8) – sie dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Vorhandene Lagerware darf jedoch noch verkauft und erworben werden.

Lese-Tipp: Gefährliches Quecksilber – bald auch in Zahnfüllungen verboten

Frist für Steuererklärung 2021 läuft ab

Wer seine Steuererklärung für 2021 nicht selbst gemacht hat, sondern sie mithilfe von Steuerberaterinnen und -beratern oder vom Lohnsteuerverein bearbeitet, hat dafür zwar mehr Zeit bekommen. Doch trotz des Aufschubs durch die Corona-Pandemie ist langsam Eile geboten: Die Frist für die Abgabe läuft am 31. August ab.

Lese-Tipp: 53 Cent pro verdientem Euro: Wofür wird eigentlich unser Steuergeld genau verwendet?

Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnung läuft ab

ARCHIV - 25.11.2020, Sachsen, Dresden: ILLUSTRATION - Ein Stift liegt auf einem Antrag auf Gewährung der «Novemberhilfe» als außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung in der Corona-Krise. (gestellte Szene). (zu dpa: «Weiterzahlung von Coronahilfen trotz Betrugsverdachts gefordert» Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ohne Abrechnung müssen Corona-Hilfen komplett zurückgezahlt werden
ert lop sab cul vco, dpa, Robert Michael

Während der Corona-Pandemie konnten Unternehmen und Selbstständige in diversen Varianten finanzielle Unterstützung beantragen, unter anderem Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen. Hierfür müssen Schlussabrechnungen durch prüfende Dritte abgegeben werden. Nach einer Verlängerung um mehrere Monate läuft die Frist hierfür nun am 31. August ab. In Einzelfällen kann eine weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember beantragt werden, wie das Wirtschaftsministerium NRW erklärt. In jedem Fall riskieren Unternehmen, die ihre Abrechnung nicht rechtzeitig abgeben, den vollen Förderungsbeitrag zurückzahlen zu müssen.

Nach Verdi-Verhandlungen: Hier gibt's mehr Gehalt

  • Rund 50.000 Beschäftigte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bekommen zum 1. August eine Einmalzahlung von 1.200 Euro als Reallohnausgleich. Auszubildende, Schüler und Schülerinnen sowie Studierende erhalten 600 Euro. Ab September folgt dann für mehrere Monate eine monatliche Netto-Erhöhung um 200 Euro beziehungsweise 130 Euro.

  • Ab dem 1. August tritt die zweite Stufe des Tarifabschlusses in Kraft, den Verdi mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) ausgehandelt hat. Wer bei privaten Banken tarifbeschäftigt ist, bekommt demnach zwei Prozent mehr Gehalt. Vor einem Jahr wurde das Gehalt bereits um drei Prozent angehoben.

  • Die rund 11.000 Beschäftigten in der Geld- und Wert-Branche erhalten ab August in einem zweiten Schritt der Gehaltsanpassung zwischen 3,25 Prozent und 4,7 Prozent mehr Geld pro Monat. Wie hoch der Prozentsatz ist, hängt von Tätigkeit und Region ab.

Mehr Gehalt für Bäckerei-Azubis und bei Caritas

Wer eine Ausbildung zur Bäckerin oder zum Bäcker macht, bekommt ab dem 1. August mehr Geld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat sich mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag geeinigt. Je nach Ausbildungsjahr landen pro Monat 180 bis 200 Euro mehr auf dem Konto, hinzu kommt noch eine steuerfreie Inflationsaugleichsprämie von 50 Euro.

Wer also im August seine Ausbildung startet, kann mit 860 Euro brutto rechnen, im dritten Ausbildungsjahr sind es 1.085 Euro – jeweils plus 50 Euro. Im September folgt dann ein ÖPNV-Ticket für 29 Euro; in Bundesländern, die dieses noch nicht anbieten, gibt es einen Fahrtkostenzuschuss in gleicher Höhe.

Ebenfalls mehr Entgelt bekommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas im ärztlichen Dienst: Hier sind es ab dem 1. August 4,8 Prozent mehr Gehalt.

Lese-Tipp: Versteckte Bankgebühren für Kartenzahlungen: Worauf Sie auf dem Kontoauszug achten sollten!