Vorwurf der fahrlässigen TötungBundespolizist nach tödlichem Schuss auf Kollegen angeklagt

Flüchtigkeitsfehler mit tödlichen Folgen?
Im Mai 2026 passiert bei einem Routine-Training der GSG 9 in Putlos in Schleswig-Holstein ein schrecklicher Fehler: Ein Mitglied der Einheit greift − wohl aus Versehen − zu scharfer Munition, lädt seine Waffe und drückt ab. Dabei wird ein Kollege tödlich getroffen. Jetzt gibt es neue Informationen zu der Tat.
Schussunfall bei der GSG 9
Immer achtsam, immer konzentriert: Die Spezialeinheit GSG 9 ist dafür bekannt, auch in Stresssituationen und unter Druck richtig zu handeln. Wie schwer die Konsequenzen wiegen können, wenn einer dieser Bundespolizisten nicht alles haargenau überprüft, zeigt der Fall vom 11. Mai dieses Jahres, für den sich jetzt ein Mitglied der Einheit verantworten muss. „Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat im September dieses Jahres gegen den Angeschuldigten beim Amtsgericht Oldenburg in Holstein den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung (...) beantragt”, so die Staatsanwaltschaft. Es gebe neue Details zum Tathergang.
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Ein männliches Mitglied erschießt laut Polizei und Staatsanwaltschaft an jenem Tag bei einem Training auf dem Truppenübungsplatz in Putlos einen Kollegen. Wie so etwas passieren kann? Bei einem Schießtraining mit Platzmunition soll der Bundespolizist zu scharfer Munition gegriffen haben. „Der irrigerweise mit scharfer Munition abgegebene Schuss traf einen weiteren Angehörigen der GSG 9, der hierdurch so schwer verletzt wurde, dass er trotz unverzüglich eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarb”, so die Staatsanwaltschaft Lübeck zu RTL.
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Die Polizei geht von einem Unfall aus
Dieser Tag kostet einen Bundespolizisten das Leben, andere Kollegen müssen den Albtraum vermutlich mitansehen. Auch wie es dem mutmaßlichen Täter damit geht, ist schwer vorstellbar. Schon kurz nach dem Vorfall erklärt damals Ulli Fritz Gerlach von der Polizei Lübeck RTL: „Wir haben bereits gestern Abend erste Spuren und Hinweise ausgewertet. Nach derzeitigem Sachstand deuten die aktuellen Kenntnisse darauf hin, dass es sich um ein Unfallgeschehen handelt”.
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Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Trotzdem hätten die wenigen Sekunden, die aus der Übungssituation einen tödlichen Unfall gemacht haben sollen, so nicht passieren dürfen. „Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, beim Laden des Gewehrs nicht die ihm mögliche und erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben”, so die Staatsanwaltschaft. Jetzt muss er sich dem Verfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung seines Kollegen verantworten.
Das Verfahren liege jetzt beim Amtsgericht Oldenburg in Holstein.
Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherche, Staatsanwaltschaft Lübeck, Polizei Lübeck

































