Enamullah O. ersticht Kleinkind und Mann Trotz dieser Straftaten war der Aschaffenburg-Killer noch in Deutschland

Deutschland diskutiert, warum der Mörder von Aschaffenburg noch im Land war.
Enamullah O. hätte in seine Heimat abgeschoben werden sollen, denn der Afghane ist wiederholt straffällig geworden. Allein die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg listet drei Ermittlungsverfahren gegen den Mann auf.

Täter war polizeibekannt und ausreisepflichtig

Beim ersten Verfahren gegen Enamullah O. ging es im Februar 2024 um versuchten Betrug, weil er in der Bahn eine nicht auf ihn ausgestellte Fahrkarte vorzeigte. Dafür musste er eine Geldstrafe bezahlen.

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Zwei weitere Verfahren wurden von den Behörden zu einer Ermittlung zusammengefasst. Abgeschlossen wurde es nicht, weil die Zentrale Ausländerbehörde der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass O. freiwillig ausreisen wolle.

23.01.2025, Bayern, Aschaffenburg: Polizeibeamte begleiten den mutmasslichen Täter (M) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter.
Polizeibeamte bringen Enamullah O. zur Vorführung beim Haftrichter.
Daniel Löb/dpa

Bei dem Verfahren ging es um „tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.“ O. soll im Mai 2024 einer Polizistin ins Gesicht geschlagen haben. Als andere Beamte ihn überwältigten, habe er versucht, das Waffenholster eines der Polizisten zu öffnen. Bei dem Vorfall wurden drei Polizisten verletzt, der Übeltäter soll unter Drogen gestanden haben.

Video zeigt Festnahme des Aschaffenburg-Täters

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Enamullah O. war mehrfach in der Psychiatrie

Kurz darauf wurde der Mann erneut auffällig, als er sich im Juni am Hauptbahnhof in Aschaffenburg vor zwei Polizeibeamten auf einem Bahnsteig vollständig entkleidete. Bei diesem Zwischenfall randalierte er und beging Sachbeschädigung. Außerdem soll er einen dort befindliche Streugutbehälter beschädigt haben.

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Auch im August kam es zu einem Zwischenfall mit Sachbeschädigung, diesmal in Alzenau. Laut Behörden habe sich O. gegenüber der Polizei zunächst kooperativ verhalten haben, danach jedoch wiederholt seinen Kopf gegen den Boden geschlagen. Als er wegen der „Gefahr einer Selbstschädigung“ ins Klinikum Aschaffenburg gebracht werden sollte, habe während der Fahrt einen Rettungssanitäter und Polizeibeamten getreten.

Behörden müssen sich fragen lassen, was schiefgelaufen ist

Keines der Verfahren sei schwerwiegend genug für einen Haftbefehl gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Auch die Voraussetzungen für eine „strafrechtliche einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ seien nicht gegeben gewesen. O. sei allerdings mindestens zweimal in die Psychiatrischen Klinik Aschaffenburg gebracht worden sei.

Weitere Verfahren gegen Enamullah O. gab es auch bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main. Hierzu sind derzeit keine Einzelheiten bekannt. In einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau soll O. eine Frau angegriffen und verletzt haben. Ob dabei ein Messer im Spiel war, werde noch ermittelt, so die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg.

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Weiter teilte die Behörde mit, dass ihr im Dezember mitgeteilt wurde, dass O. „Deutschland schnellstmöglich freiwillig verlassen“ will. Warum das nicht passiert sei, darüber können „die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mangels Zuständigkeit keine Auskünfte erteilen“.

Fest steht: Enamullah O. war polizeibekannt und er war ausreisepflichtig. Die Behörden müssen sich jetzt einmal mehr fragen lassen, was genau da schiefgelaufen ist. (red)