Junge (6) ertrank in Kitzbüheler Ache
Acht Bürger entscheiden, ob Leons Vater ein Mörder ist

Hat er seinen eigenen Sohn getötet?
In Innsbruck beginnt am Mittwoch der Prozess gegen Leons (†6) Vater (39). Ob er schuldig ist oder nicht, entscheiden acht Geschworene aus dem Volk.
Leon tot in Kitzbüheler Ache in St. Johann gefunden
Einsatzkräfte fanden den kleinen Leon im August 2022 tot in St. Johann (Österreich). Seine Leiche lag auf einer Sandbank in der Kitzbüheler Ache, einem Flussabschnitt im Bundesland Tirol. Der Fall sorgte weit über die Grenzen Österreichs hinaus für Entsetzen.
Zunächst glaubten die Ermittler dem Vater die Geschichte vom Raubüberfall: Ein Unbekannter habe ihn nachts auf einer Promenade neben dem Fluss bewusstlos geschlagen beraubt, behauptete der. Leon – durch das seltene Syngap-Syndrom gesundheitlich stark beeinträchtigt – sei aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und ertrunken.
Doch nach monatelangen Ermittlungen geriet Leons Vater ins Visier und wurde am 27. Februar 2023 festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Österreich: Leons Vater soll sich Flasche selbst auf den Hinterkopf geschlagen haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen vor, Leon vorsätzlich getötet zu haben. Er soll den Sechsjährigen in die damals Hochwasser führende Kitzbüheler Ache geworfen oder gestoßen haben, weshalb Leon ertrank. Das Kind wurde etwa 1.500 Meter flussabwärts an einer Sandbank tot geborgen.
Den Raubüberfall soll Leons Vater vorgetäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich mit einer Flasche selbst auf den Hinterkopf schlug und dadurch oberflächliche Verletzungen zufügte. Dann soll er am Boden verharrt haben, bis ihn ein Spaziergänger entdeckte und die Rettungskräfte informierte.
Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf laut Staatsanwaltschaft. Er habe beim Spaziergang plötzlichen einen „Blitzschlag im Kopf” verspürt, behauptet Leons Vater. Dann könne er sich erst wieder erinnern, dass Leute neben ihm gestanden und ihn angesprochen hätten.
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Prozess in Innsbruck: Geschworene treffen Entscheidung über die Schuld allein
Das Geschworenengericht, das nun die Schuldfrage klären soll, besteht aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen. Anders als Schöffen üben die Geschworenen das Richteramt während der Hauptverhandlung nicht in vollem Umfang aus, wie die behördenübergreifende Plattform oesterreich.gv.at erläutert. Aber: Die Entscheidung über die Schuld treffen die Geschworenen allein. Sie beurteilen, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist und stimmen erst im Fall eines Schuldspruchs gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Art und Höhe der Strafe ab.
Fall Leon vor Gericht: Urteil für August geplant
Das Geschworenenurteil über die Schuld bzw. Unschuld des Angeklagten wird „Wahrspruch” genannt. Sind die Berufsrichter der Meinung, dass der Wahrspruch undeutlich, unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, können sie eine Verbesserung durch die Geschworenen beauftragen (Moniturverfahren).
Erscheint der Wahrspruch in der Hauptfrage den drei Berufsrichtern einstimmig als falsch, wird er ausgesetzt. Der Fall muss dann von einem anderen Geschworenengericht neu verhandelt werden. Fällen die anderen Geschworenen denselben Wahrspruch, ist das Urteil endgültig.
Leons Vater ist „wegen des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung” angeklagt. Das Urteil des Innsbrucker Gerichts ist für den 1. August geplant.