Anwalt von Florian A. kündigt Pressekonferenz an
Fall Leon (†6): Neue Gutachten sollen inhaftierten Vater entlasten

Der Vater des kleinen Leon will seine Unschuld beweisen!
Der Verteidiger des Vaters des toten Jungen kündigt neue Gutachten an, die er nach Möglichkeit noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit vorstellen möchte. Denn der Vater will unbedingt beweisen, dass er unschuldig an dem Tod des kleinen Jungen sei – auch wenn die Schilderungen der Staatsanwaltschaft deutlich gegen ihn sprechen.
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Kind ertrinkt im Fluss Ache: Anwalt will Unschuld des Vaters beweisen

Der Tod des kleinen Jungen im August 2022 bewegte viele Menschen. Das behinderte Kind war im Fluss Ache ertrunken. Die österreichische Justiz glaubt, dass Leons Vater Florian A. ihn getötet hat. Seit dem 2. März sitzt er wegen Mordverdachts und Vortäuschens einer Straftat in U-Haft.
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Florian A. und seine Verteidiger haben eine andere Version des Vorfalls. A. sei mit seinem Sohn am Fluss spazieren gegangen, als ein Unbekannter ihn nierdergeschlagen habe. Während er bewusstlos am Boden lag, sei das Kind aus dem Wagen geklettert und in den Fluss gegangen, wo es ertrank.
Video: Vater nach Tod von Leon festgenommen
Anwalt will zeigen, dass Florian A. von einem Dritten niedergeschlagen wurde
Die Staatsanwaltschaft wirft A. vor, er habe sich bereits Wochen zuvor auf die Tat vorbereitet und Begriffe wie „Ohnmacht“ gegoogelt. Das glaubt der Anwalt des Tatverdächtigen widerlegen zu können. „Diese Recherche im Internet hat nicht die Ohnmacht betroffen, die man ihm vorgeworfen hat“, sagt er. Der Begriff sei in einem ganz anderen Zusammenhang eingegeben worden. „Es passt zeitlich nicht zusammen“, so Heisse. Und es sei A.‘s Tochter gewesen, die danach gesucht habe.
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Zudem hofft er, die Vorwürfe der Anklage in einem weiteren Punkt mit einem Gutachten entkräften zu können. „Dabei geht es darum, ob der Vater sich die Verletzung selbst zugeführt haben soll. Wir wollen zeigen, dass es ein Dritter war“, so Heisse. „Das kann man im Hinterkopf-Bereich durch Biomechanik zeigen und dies soll das Gutachten klären.“ Es solle in Kürze vorliegen.
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„Wir würden so schnell wie möglich die neuen Informationen bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck einreichen wollen.“ Zudem wolle er in einer Pressekonferenz mit zwei Anwälten die Öffentlichkeit informieren, so der Anwalt.