Beschluss des Obersten Gerichts
„Auffallendes Maß an Kaltblütigkeit“ – Richter sprechen Klartext im Fall Leon

Der erschütternde Tod eines Kindes und der schlimme Verdacht, dass der eigene Vater den kleinen Leon getötet haben soll.
Der 38-jährige Florian A. ist dringend verdächtig, seinen behinderten Sohn Ende August 2022 getötet und einen Überfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Österreichs oberste Richter lassen kein gutes Haar am Vater und nutzen scharfe Worte.
„Hohes Maß an krimineller Energie“

In einer Beschlussvorlage, die RTL vorliegt, rechnet der Oberste Gerichtshof mit Leons Vater ab. Die genannten Details zeichnen ein düsteres Bild: Florian A. soll die Tat von langer Hand geplant und vertuscht haben. Seit dem 2. März sitzt er wegen Mordverdachts und Vortäuschens einer Straftat in U-Haft.
Die Tatrekonstruktion der Staatsanwaltschaft belastet ihn schwer. So soll er bereits vier Wochen vor der Tat Suchbegriffe wie „ohnmächtig“ gegoogelt haben. Am Tattag, dem 28. August 2022, soll er Leon zunächst ins Wasser geworfen und sich anschließend mit einer mitgeführten Sektflasche Verletzungen am Kopf zugefügt haben.
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Um seine Glaubwürdigkeit zu untermauern, habe er sich zudem leichte Verletzungen im Gesicht zugefügt, ehe er sich auf den Boden gelegt haben soll. Dort habe er gewartet, bis ihn um 5.20 Uhr ein Passant entdeckte.
Florian A. bleibt in U-Haft
Aufgrund seiner Vertuschungshandlungen glauben die Richter in diesem Fall an einen „geradezu akribisch vorbereiteten Mord“ sowie ein „auffallendes Maß an Kaltblütigkeit“. Sein Nachtatverhalten, aber auch Tatsachen, wie die Auslobung von 30.000 Euro Belohnung, sind für die Richter weitere Anzeichen für das Hohe Maß an „krimineller Energie“.
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Schlimmer noch: Die Richter weisen die Grundrechtsbeschwerde gegen die erlassene U-Haft ab. Sie gehen davon aus, dass Florian A. „mit massiver Gewalt gegen Mitmenschen reagieren könnte“.
Umfangreiche Auswertung von Online-Aktivitäten
Das Tiroler Landeskriminalamt hat gründlich ermittelt: Unter anderem wurde mit Hilfe des Bundeskriminalamts das Online-Verhalten von Florian A. analysiert. Hierbei wurde auch auf die gesamte Familie geblickt. Ermittler konnten so Erkenntnisse darüber gewinnen, wie das Leben mit dem Syngap-Syndrom die Familie beeinflusst haben könnte.
Leons Mutter bittet um objektive Berichterstattung
Sein Anwalt, Dr. Hubert Stanglechner, gibt in einer schriftlichen Stellungnahme, die RTL vorliegt, an, dass sein Mandant sich gegen „abenteuerliche Schlussfolgerung“ wehre und den Vorwurf weiterhin „vehement“ zurückweist.
So werde beispielsweise die Google-Suche nach „ohnmächtig“ in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, allerdings nicht näher bewertet. Auch gibt er in seiner Stellungnahme an, dass bisher nur zwei der Glasscherben vom Tatort auf DNA untersucht wurden. Auf einer davon fand man lediglich die DNA eines fremden Mannes. Der Ermittlungsstand von Anfang März sei inzwischen „überholt“.
Die Mutter des toten Jungen sagte RTL-Reporterin Monika Krause, dass sie sich derzeit nicht öffentlich zu den jüngsten Entwicklungen äußern möchte. „Wichtig ist ihr, das objektiv über den Fall berichtet und ihr Mann nicht vorverurteilt wird“, so Krause.
Da bisher keine Anklage erhoben wurde, gilt für Florian A. weiterhin die Unschuldsvermutung. (xes)