Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von KindernEr quälte Mädchen im Internet! Polizei schnappt „White Tiger”-Junior

Ist ER etwa „White Tiger”-Junior?
Ein 18-Jähriger aus Hamburg, den wir Fabian Z. nennen, steht im Zentrum eines erschütternden Missbrauchsverdachts. Er soll besonders verletzliche, minderjährige Mädchen in Internet-Chats gequält haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage erhoben.
Wie „White Tiger”! Fabian Z. soll minderjährige Mädchen im Netz gequält haben
Fabian Z. ist gerade einmal 18 Jahre alt, doch die Vorwürfe gegen den jungen Erwachsenen haben es in sich: Der Hamburger soll Minderjährige im Netz manipuliert, erpresst und sexuell genötigt haben – in gleich 37 Fällen! Staatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens schildert das mutmaßliche Vorgehen: „Hierzu gründete er nach unserem Ermittlungsergebnis Gruppen und soll dann die Mädchen eben emotional abhängig gemacht bzw. manipuliert haben.”
Auf die Manipulation folgte offenbar die Erpressung: „Durch zuvor erlangte persönliche Informationen oder durch Nacktbilder” habe Fabian Z. die Mädchen schließlich gezwungen, „immer gravierendere Verhaltensweisen an sich selbst vorzunehmen”, so die Staatsanwältin. So soll er die Opfer teilweise sogar dazu gebracht haben, sich selbst zu verletzen.
Die Dimension der Vorwürfe erinnert an den berüchtigten „White Tiger“-Fall, bei dem ebenfalls ein Jugendlicher aus Hamburg Kinder und Teenager digital terrorisiert haben soll.
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Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern! Fabian Z. sitzt in Untersuchungshaft
Fabian Z. sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Die Liste der Anklagepunkte ist lang: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung. Ein Hinweis eines US-Geheimdienstes brachte die Ermittler schließlich auf seine Spur. Auch mutmaßliche Opfer aus den USA sollen betroffen sein.
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Und was sagt Fabian Z. selbst zu den schweren Vorwürfen? Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Yussof Sarwari, erklärt gegenüber RTL: „Derzeit macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch.” Ob er sich im Prozess persönlich äußern oder eine Erklärung über seinen Anwalt abgeben wird, ist noch offen.
Mitte Juni startet das Verfahren. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war, findet der Prozess hinter verschlossenen Türen statt. Im Raum steht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Unschuldsvermutung gilt jedoch bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche

































