Arbeitsgericht lehnt Verfügung gegen Lokführer-Streik ab

GDL-Streik läuft weiter - Eilantrag der Bahn abgeschmettert

Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn geht vorerst weiter. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte. Die geplante Fortsetzung der Arbeitsniederlegung bestätigte die GDL am Freitagmorgen. Bahnkunden steht ein Wochenende mit Ausfällen und Verspätungen bevor.
Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem vergangenen Mai erfüllt würden.
Notfallfahrplan, Fahrgastrechte, Kulanzregelungen – das müssen Bahnreisende jetzt wissen

Bahn will gegen das Urteil vorgehen

Die Bahn hatte am Donnerstag angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Der Konzern wolle das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht prüfen lassen, teilte eine Sprecherin am Donnerstagabend mit. Verhandelt wird dort voraussichtlich am Freitag.

„Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist“, teilte die Sprecherin mit. „Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden.“

Weselsky wies das nachgebesserte Bahn-Tarifangebot zurück

Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden.

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das nachgebesserte Bahn-Tarifangebot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. „Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will“, sagte der Gewerkschafter dem „Spiegel“. Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.

LESE-TIPP: Zu spät zur Arbeit? Dass müssen Pendler jetzt wissen

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Im Video: Diese Rechte haben Bahnkunden bei einem Streik

Bahn will ein Viertel der Fernzüge fahren lassen

Den Fahrgästen der Bahn bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten. Der Ersatzfahrplan sei am Donnerstag stabil angelaufen, teilte die Bahn mit. Das Unternehmen wollte erneut rund ein Viertel der Fernzüge fahren lassen. Im Regional- und S-Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unterwegs, teilte der Konzern am Freitagmorgen mit. Aufgrund der unterschiedlichen Streikbeteiligung schwanke das Angebot regional. „Die Streikschwerpunkte liegen im Osten und in einigen Metropolregionen. Insbesondere hier kommt es zu stärkeren Einschränkungen.“

Für das Wochenende rechnet die Bahn mit einer leichten Ausweitung des Fahrplanangebots im Fernverkehr von 25 auf 30 Prozent. Am Samstag und Sonntag sollen so auch Fernzüge zwischen Rostock, Berlin und Dresden unterwegs sein. Fest steht: Reisende müssen laut Bahn in den kommenden Tagen mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen. Kunden seien daher gut beraten, Reisen zu verschieben. (dpa, cko, sli)