Neuer Bahn-Streik-Hammer der GDL
Welche Fahrgastrechte bei Zugausfällen jetzt für euch gelten!
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat einen neuen Bahnstreik angekündigt.
Die Lokführergewerkschaft hat einseitig die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt und eine weitere Eskalation des Konflikts angekündigt. Welche Rechte Bahnkunden bei einem Bahnstreik haben.
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GDL lässt Mitglieder über unbefristete Streiks abstimmen
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat bereits nach der zweiten Gesprächsrunde mit der Deutschen Bahn die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Zugleich kündigte sie am Freitag in Berlin neue Warnstreiks bei der Deutschen Bahn an.
Mit der Arbeitgeber-Seite seien aktuell keine Kompromisse zu finden, sagte GDL-Chef Claus Weselsky in Berlin. Er kündigte an, dass die Gewerkschaft den Bahnverkehr erneut bestreiken werde.
Genaue Termine für mögliche Warnstreiks nannte er zunächst nicht.
Die Urabstimmung unter den GDL-Mitgliedern über unbefristete Streiks läuft noch, das Ergebnis wird Ende Dezember erwartet. Wenn 75 Prozent der Abstimmungsteilnehmer unbefristeten Arbeitskämpfen zustimmen, darf die GDL auch dieses Druckmittel im Tarifstreit einsetzen.
Tickets, Verspätung, zusätzliche Kosten: Diese Rechte haben Bahnkunden
Die Deutsche Bahn bittet ihre Fahrgäste, während eines möglichen Warnstreiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen mit der Bahn zu verzichten oder die Reisen zu verschieben.
Tickets für Fahrten an den Streiktagen können im Normalfall auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die Zugbindung wird dann aufgehoben. „Die Fahrkarte gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden“, erklärte die Deutsche Bahn beim letzten Warnstreik vor zwei Wochen.
Im Fall eines Streiks können die Fahrgäste:
von geplanten Zugfahrten zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen, wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist oder der Zug komplett ausfällt.
Wer trotzdem in den Zug steigt, für den gelten die üblichen Entschädigungsregeln: bei 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent.
Wird ein Anschlusszug verpasst oder ist am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als 20 Minuten zu erwarten, können Reisende einen anderen – auch höherwertigen Zug – nehmen. Das Zugpersonal entscheidet, ob sich wegen Corona noch genug Plätze im Zug befinden.
Stranden Bahnkunden an einem Bahnhof und ist eine Weiterfahrt über Nacht nicht möglich, dann muss die Deutsche Bahn auch die Kosten für ein Hotel übernehmen, inklusive die Fahrt zum Hotel und zurück.
Taxikosten werden bis zu einem Betrag von 80 Euro übernommen, wenn die Ankunftszeit am Zielbahnhof zwischen 0 und 5 Uhr liegt und der Zug eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof hat.
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Tipp von der Verbraucherzentrale: „Falls Sie mit Ihrer gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommen, sollten Sie Belege sammeln, bevor Sie die Reise abbrechen oder sich nach Alternativen umsehen.“
Kompliziertes Deutschlandticket
Beim Deutschlandticket ist die Lage – wie sollte es auch anders sein – kompliziert.
Laut der seit Juni gültigen neuen Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) gilt das 40-Euro-Ticket als „erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt". Die Folge: Inhaber des Deutschlandtickets dürfen auch bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten nicht auf Züge des Fernverkehrs ausweichen. Und es besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, gibt es aber eine Ausnahme: Kann mit der letzten Verbindung des Tages das Ziel bis 24 Uhr nicht mehr erreicht werden oder kommt der Fahrgast zwischen null und fünf Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten an, kann auf ein anderes Beförderungsmittel zurückgegriffen werden. Laut Juristen des Auto Club Europa (ACE). können in solchen Fällen bis zu 120 Euro der Kosten erstattet werden.
Die Tarifverhandlungen hatten erst vor zwei Wochen mit der ersten Runde begonnen. Vor einer Woche legte die GDL große Teile des Zugverkehrs bundesweit mit einem 20-stündigen Warnstreik lahm. Durch den Arbeitskampf fielen gut 80 Prozent der eigentlich vorgesehenen Fernverkehrsfahrten aus. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen in manchen Bundesländern noch deutlicher.
Nun kommt der nächste Streik!
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GDL fordert 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter
Die GDL fordert bei den Tarifverhandlungen mit der Bahn unter anderem 555 Euro mehr pro Monat für die Beschäftigten sowie eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro. Besonders wichtig ist laut Weselsky zudem eine Arbeitszeitreduzierung von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich.
Die Bahn hält eine Arbeitszeitreduzierung für nicht realisierbar und lehnt bisher jede Verhandlung darüber ab. DB-Personalvorstand Martin Seiler bot stattdessen in der ersten Verhandlungsrunde eine elfprozentige Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 32 Monaten an. Auch zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie zeigte er sich bereit. (dpa/aze)