Rechtsanwältin erklärt

Deutschlandweiter Streik am 27. März steht bevor: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

DAS müssen Arbeitnehmer jetzt wissen Deutschlandweiter Bahnstreik
03:53 min
Deutschlandweiter Bahnstreik
DAS müssen Arbeitnehmer jetzt wissen

30 weitere Videos

Für Pendler wird der Weg zur Arbeit am Montag zu einer echten Herausforderung: Die Gewerkschaften Verdi und EVG haben einen großangelegten, bundesweiten Warnstreik angekündigt. Am 27. März sollen weite Teile des öffentlichen Verkehrs lahmgelegt werden. Betroffen von der Aktion sind Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn. Aber auch andere Bahn-Unternehmen legen ihre Arbeit nieder. Was Arbeitnehmer jetzt beachten müssen, erklären die Rechtsanwältinnen Nathalie Oberthür und Nicole Mutschke.

Im Video sehen Sie zudem, was auf Arbeitnehmern mit Kindern zukommt. Dürfen Eltern wegen des Streiks einfach Zuhause bleiben?

+++ Alle Infos rund um den Mega-Streik am 27. März finden Sie jederzeit rund um die Uhr in unserem Liveticker +++

Ihre Meinung ist gefragt!

Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.

Verspätungen wegen Bahnstreik: Was tun?

Feststeht: „Nur“ weil Busse und Bahnen nicht fahren, kann ein Angestellter nicht einfach zu Hause bleiben. Es gilt: Ohne Arbeit kein Lohn. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nicole Mutschke, erklärt: „Ich muss zur Arbeit und ich muss pünktlich erscheinen.“ Gerade weil der Warnstreik bereits Tage im Voraus und „mit Vorlauf“ angekündigt wurde. „So bin ich als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, mich entsprechend um Alternativlösungen zu bemühen. Heißt also für Pendler: Nicht auf die Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen.

Lesetipp: Diese Bahnen & Busse fahren trotz Mega-Streik am Montag

Wer zum Beispiel aufs Auto umsteigt, sollte in jedem Fall pünktlich losfahren. Denn wer zu spät zur Arbeit kommt, riskiert im schlimmsten Fall Sanktionen. „Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, deutlich.

Auch Mutschke stimmt dem zu: „Wenn ich zu spät oder gar nicht komme, kann ich natürlich abgemahnt werden.“ Ansonsten könne es gut sein, dass es kein Geld gibt. In jedem Fall sei daher wichtig, vorher mit dem Chef zu sprechen und den Arbeitgeber über ein Nichterscheinen oder eine Verspätung in Kenntnis zu setzen.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Im Video: CSU-General warnt vor Streiks wie in Frankreich

Huber warnt Gewerkschaften vor Streiks wie in Frankreich CSU-General im RTL Frühstart
06:04 min
CSU-General im RTL Frühstart
Huber warnt Gewerkschaften vor Streiks wie in Frankreich

30 weitere Videos

Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko - doch was bedeutet das genau?

Doch wie genau muss man sich das Wegerisiko, das ein Arbeitnehmer hat, überhaupt vorstellen? Was ist da zumutbar? „Das hängt tatsächlich vom konkreten Arbeitnehmer ab“, erzählt Mutschke. Arbeitet man im Niedriglohnsektor, werde man sicher nicht anfordern können, dass jemand vorher anreist oder vielleicht auch eine längere – und somit teurere – Taxifahrt in Kauf nimmt. Denn: Streikbedingt auf ein Taxi umzusteigen, werde nicht vom Arbeitgeber erstattet.

„Jemand, der sehr, sehr gut verdient, bei dem wird man das schon eher fordern können. Also Zumutbarkeit hängt von der Situation ab“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Lesetipp: Wie wahrscheinlich sind Streiks zu Ostern?

Wann ein Fernbleiben der Arbeit legitim ist

Eine S-Bahn der Deutschen Bahn auf einem Gleis im Kölner Hauptbahnhof. Die Lokführergewerkschaft GDL scheitert zuletzt mit einer Klage gegen die Tarifeinheit im Konzern. Themenbild, Symbolbild Köln, 22.09.2021 *** A Deutsche Bahn S-Bahn train on a
Sie fahren regelmäßig mit der Bahn zur Arbeit und nun wird gestreikt? Das müssen Sie wissen.
www.imago-images.de, IMAGO/Future Image, Christoph Hardt via www.imago-images.de

Grundsätzlich sei eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, so Rechtsanwältin Oberthür. Dann haben die Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt – riskieren aber wenigstens keine Abmahnung.

Lesetipp: Zwei RTL-Reporter debattieren: Hohe Lohnforderungen und Streik – Ist das total überzogen oder doch verständlich?

Ansonsten sei eine Verspätung nur zu rechtfertigen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe – etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.

Zu Hause bleiben und einfach aus dem Home Office heraus arbeiten? Das ist nicht selbstverständlich, aber möglich – sofern es im Vertrag steht.

Teils können Arbeitnehmer kurzfristig Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Doch dies sollte ebenfalls unbedingt mit dem Chef abgesprochen werden. (dpa/lel/vdü)