Sexualstraftäter im Hafturlaub, Stade-Verdächtiger totWas läuft schief in Niedersachsens Gefängnissen?

Die Vorwürfe wiegen schwer.
Ein Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubs erneut Kinder missbraucht haben, der mutmaßliche Sechsfach-Mörder von Stade nimmt sich in Untersuchungshaft das Leben. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) muss sich erneut im Landtag erklären. Während im Fall Stade weiter viele Fragen offenbleiben, sieht sie im Fall Hameln ein Versäumnis und kündigt Konsequenzen an.
Nach Suizid des Stade-Verdächtigen bleiben Fragen offen
Es sind zwei Fälle, die Niedersachsens Justiz beschäftigen. Am 15. Juli wird bekannt, dass ein verurteilter Sexualstraftäter aus der Jugendanstalt Hameln während eines Hafturlaubs erneut Kinder sexuell missbraucht haben soll. Nur sechs Tage später nimmt sich der mutmaßliche Täter von Stade in seiner Zelle in der JVA Bremervörde das Leben. Er soll zuvor sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung getötet haben.
Ministerin Wahlmann bezeichnet beide Fälle im RTL-Interview als „höchst bedauerlich“. „Das ist natürlich für die Angehörigen der Opfer der Tat in Stade schlimm, dass sie kein Strafverfahren mehr haben, an dem der Täter selber beteiligt ist“, sagt die Justizministerin. Der mutmaßliche Täter habe sich „durch Suizid dem Verfahren entzogen.”
Lese-Tipp: Liveticker zum Großeinsatz in Stade zum Nachlesen
Doch gerade zu diesem Fall sieht die Opposition weiter offene Fragen. „Der Erkenntnisgewinn war jedenfalls nicht umfassend gewesen“, kritisiert Landtagsabgeordnete Martina Machulla im Gespräch mit RTL. Für sie bleibt unter anderem unklar, wie die Suizidgefahr des Verdächtigen eingeschätzt worden ist. „Der Ministerin ist an der Stelle sicherlich vorzuwerfen, dass sie ihre Einrichtungen an der Stelle nicht besser im Griff hat und solche Dinge pro forma schon mal kontrolliert, dass das eingehalten wird.“
Video-Tipp: Wie geht es nach dem Sechsfachmord in Stade weiter?
Fall Hameln: Wahlmann spricht von „Versäumnis“
Anders als im Fall Stade sieht Kathrin Wahlmann beim Sexualstraftäter aus Hameln konkreten Handlungsbedarf. Vor den ersten Lockerungen sei zwar die Stellungnahme einer Psychologin eingeholt worden, vor späteren Hafturlauben jedoch keine weitere. „Da finde ich, erklärt es sich eigentlich von selbst, dass man da noch mal eine Psychologin draufgucken lässt. Das hat die Anstalt nicht gemacht, das ist ein Versäumnis.”
Lese-Tipp: Stade-Killer begeht Suizid – JVA-Mitarbeiter erklärt, wie er untergebracht war
Bislang sieht das niedersächsische Strafvollzugsgesetz bei bestimmten schweren Straftätern in der Regel ein Gutachten vor einer Lockerung vor. Wahlmann will die Regeln verschärfen: „Ich bin der festen Auffassung, dass man bei Mördern, Totschlägern, Sexualstraftätern immer ein Gutachten braucht.“ Aus der bisherigen Sollvorschrift soll nach ihrem Willen eine Mussvorschrift werden. Außerdem soll bei jeder weiteren Stufe von Lockerungen erneut ein Gutachten erforderlich sein. Ihre konkreten Pläne will Wahlmann im Herbst dem Landtag vorstellen.
Opposition fordert weitergehende Konsequenzen
Martina Machulla reicht das nicht. Verpflichtende Gutachten seien „absolut erforderlich“, aber „alles andere als umfassend“, sagt die Abgeordnete im Interview mit RTL. Sie fordert unter anderem klare Vorgaben dafür, wie solche Gutachten erstellt werden, und bei Schwerstverbrechern ein Vier-Augen-Prinzip.

Wahlmann wiederum betont, ihr Ministerium arbeite die Fälle „ganz akribisch“ auf. Sie habe sich sowohl von der Leiterin der JVA Bremervörde als auch vom Leiter der Jugendanstalt Hameln persönlich schildern lassen, was passiert sei. „Wir gucken ganz genau, ob da Fehler passiert sind“, sagt sie. Und wenn es Fehler gebe, müsse geprüft werden, ob dahinter möglicherweise systemische Probleme stecken.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche

































